Bladder 30.01.2011 15:10
Der neue Eigentümer tritt in die bestehenden Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten ein. Zumindest sagt das unser Mietrecht!
So, wie es hier beschrieben wurde, geht es auf keinen Fall. Das Mieterhöhungsverlangen ist rechtlich geregelt. Es würde hier zu weit führen um alles durchzusprechen.
Aber soviel dennoch: Einem Mieterhöhungsverlangen muss der Mieter zustimmen.
Balkonexperte 30.01.2011 15:41
Wie Bladder schon schrieb, so geht es nicht. Wie ein Mieterhöhungsverlangen abzulaufen hat, finden Sie in diesem Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm
Und, einer Umstellung von Pauschalmiete auf Nettomiete + Nebenkosten muss der Mieter zustimmen. Das geht nicht so einfach, wie sich der Vermieter das ausdenkt.