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Dobby2508 hat diese Frage gestellt
V hat ein Wohnhaus geerbt. Nach der Grundbuchumschreibung schickt er Mitte Januar 2011 jedem Mieter einen unterschriebenen Brief mit folgendem Inhat:
1) Als neuer Vermieter erhöhe ich hiermit die Grundmiete ab Mai 2011 um jeweils 50 EUR. Damit liegt die Miete immer noch unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das ergibt sich aus dem Mietspiegel, den Sie beim Bürgeramt erwerben können.
2) Da die Betriebskosten in der Grundmiete enthalten sind, werden die Mietverträge zugleich umstrukturiert. Ebenfalls ab Mai 2011 sind daher neben der neuen Grundmiete für die anfallenden Betriebskosten monatlich 80 EUR vorauszuzahlen; jedoch wollen Sie die Kosten für die Gasversorgung Ihrer Etagenheizung weiterhin selbst mit den Stadtwerken abrechnen.

Sind die Mieterhöhung und die Umstrukturierung wirksam?

2 Kommentare zu „Mieterhöhung und Umstrukturierung wirksam?”

Bladder Experte! 30.01.2011 15:10

Der neue Eigentümer tritt in die bestehenden Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten ein. Zumindest sagt das unser Mietrecht!

So, wie es hier beschrieben wurde, geht es auf keinen Fall. Das Mieterhöhungsverlangen ist rechtlich geregelt. Es würde hier zu weit führen um alles durchzusprechen.

Aber soviel dennoch: Einem Mieterhöhungsverlangen muss der Mieter zustimmen.

Balkonexperte Experte! 30.01.2011 15:41

Wie Bladder schon schrieb, so geht es nicht. Wie ein Mieterhöhungsverlangen abzulaufen hat, finden Sie in diesem Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm

Und, einer Umstellung von Pauschalmiete auf Nettomiete + Nebenkosten muss der Mieter zustimmen. Das geht nicht so einfach, wie sich der Vermieter das ausdenkt.

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