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Mietminderung bei Wohnflächen-Abweichung
Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag mit "ca." angegebenen Fläche um 7 Prozent ab, so liegt kein zur Minderung berechtigender Mangel vor.
Langericht Berlin, Urteil vom 01.11.2002 - Aktenzeichen: 64 S 443/01.