Susanne
Rein gar nichts. Nachmietergestellung ist reine Kulanz des Vermieters. Grundsätzlich bestimmt er, an wen er die Wohnung vermietet.
Deine Pflicht ist, bis Ende der Kündigungsfrist Miete und Nk zu bezahlen-dagegen kannst Du rein gar nichts machen!
Der_Mario
Da hast Du leider überhaupt keine Möglichkeit, denn der Vermieter kann natürlich selbst entscheiden, an wen er seine Wohnung vermieten will.
Enthält Dein (alter) Mietvertrag eine Nachmieterklausel? In dem Fall müsste er allerdings einen von Dir vorgeschlagenen geeigneten Nachmieter akzeptieren.
Da Du nichts darüber geschrieben hast, gehe ich also davon aus, dass keine Nachmieterklausel vereinbart wurde. In dem Fall ist es reine Kulanz, wenn der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert.
Die 3-monatige Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt. Wenn Dein Vermieter den Nachmieter 1 ½ Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist einziehen lässt und Dir mit den Mietzahlungen um diesen Zeitraum entgegenkommt, ist auch das reine Kulanz Dir gegenüber.
Ob Du nun früher ausziehst oder nicht, um die Mietzahlungen + Nebenkosten wirst Du nicht herumkommen.
bitteumauskunft
Mein Mietvertrag enthält keine Nachmieterklausel.
Im Internet habe ich aber gefunden, dass mein Vermieter in sogenannten Härtefällen, wie eben berufsbedingter Wechsel in eine andere Stadt (was bei mir ja der Fall ist), einen geeigneten Nachmieter akzeptieren muss, egal ob es im Mietvertrag drinsteht oder nicht.
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Der_Mario
Dann leg das Deinem Vermieter vor.
Allerdings steht dort auch, dass die Rechtsprechung dem Vermieter 3 Monate zum Überlegen Zeit gibt. Insofern würde das nicht unbedingt für Dich sprechen. Allerdings bin ich kein Experte und kann Dir natürlich nicht prophezeien, wie (sollte es soweit kommen) ein Gericht in Deinem Fall entscheiden würde.
Wenn Du nicht mit dem Angebot des Vermieters einverstanden bist, würde ich vorschlagen, dass Du Dir bei Deinem örtlichen Mieterverein Rat suchst.