Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
haselino hat diese Frage gestellt
Hallo ihr lieben,
ich wohne nun seit ca. 4 Monaten in meiner ersten eigenen wohnung.
seit dem 2monat habe ich begonnen die miete zu kürzen, da die versprochenen arbeiten im badezimmer nicht unternommen wurden.
zur erklärung: vor einiger zeit wurde in den wänden ein rohrbuch vermutet, dem war aber nicht so. und die großen löcher klaffen immernoch in den wänden, das bad ist also nur sehr eingeschränkt nutzbar, da das waschbecken nicht montiert ist und sich aus den löcher immer wieder dreck durch die gesamte wohnung trägt. darüberhinaus befand sich noch ein loch vom badezimmer ins schlafzimmer, welches mein stiefvater vor meinem einzug jedoch schloss, weil es doch sonst sehr hygienisch bedenklich gewesen wäre so dort einzuziehen.
In der Küche habe ich kein warmes wasser, obwohl dort ein heißwasser/kochendwassergerät installiert sein sollte. seit einiger zeit lassen sich hof- und eingangstür zum haus nicht mehr schließen.
was bedeutet das sich dort viele nagetiere sowie obdachlose aufhalten, vor meinem keller fand ich schon öfter flaschen harten alkohl (leer) und dort befindet sich ebenso ein stinkender urinfleck. darüber hinaus ist mein sicherungskasten völlig veraltet und auch nicht ausreichend gesichert, immer wenn ich einen stecker aus der dose ziehe gibt es funken.
also cih will wirklich den streitgegenstand nciht vergrößern, aber ich halte den momentanen zustand einfach nicht, für dem offiziellen sicherheitsstandart, entsprechend.
ich habe es bereits mit mietkürzung versucht (45%) aber meine vermieter (es handelt sich dabei um eine gesellschaft) sind weiterhin untätig und fordern nun den gesamten noch ausstehenden mietbetrag.
immer wenn ich dort anrufe ist sie angeblich nicht da, und wenn cih sie einmal erreiche gibt es nur leere rückruf versprechungen.
macht es sinn an dieser stelle sich bereits einen rechtsbeistand zu suchen? oder wäre es besser noch zu warten.
ich unterlasse es mittlerweile dort jeden tag anzurufen, so ärgere ich mir ja nur die pest auf den hals.
danke für eure hilfe.

4 Kommentare zu „Mietkürzung Badezimmer,Küche,Keller. Anwalt einschalten?”

edy Experte! 04.03.2010 20:47

Hallo Haselino,
Die versprochenen Arbeiten? hast du das
schriftlich?
Mit den Löchern in der Wand:
Würde mir einen Sack "Putz" im Baumarkt
kaufen und die Löcher selbst schließen
( Stiefvater kann vielleicht helfen).
Waschbecken ebenso.
Urinfleck: Waschpulver drauf und wegwischen.
Würde mal selbst zu dieser Gesellschaft
gehen.

lg
edy

Berthelstal Experte! 05.03.2010 08:28

Wenn Sie schon so viele Mal vera...... worden sind, werden Sie das Problem nur durch einen Auszug lösen können.

haselino 05.03.2010 09:39

hallo,
schriftlich hab ich das nciht. aber es kann ja nicht sein das ein vermieter das recht hat die wände in einer mietwohnung offen klaffen zu lassen, zu lasten des vermieters.
man könnte es schon selbst neu verputzen, aber es fehlen auch kacheln.
es wurde dort schonmal neue rohre über putz gelegt, daher ist mir nciht so ganz ersichtlcih was nun wozu gehört.

edy Experte! 05.03.2010 13:21

Hallo haselino
Bin auch deiner Meinung.
Aber Rechtstreit der Monate oder länger dauert?
Also hin zur Gesellschaft und Frist setzen.
Dann entweder alles o.k. oder
selbstmachen oder kündigen.
lg
edy

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.