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Tarifvertragsrecht - Verjährung/Fristen Sonstiges
4.4.2001 4 AZR 242/00 Eine tarifliche Ausschlußklausel, nach der Ansprüche aus dem Tarifvertrag oder aus dem Einzelarbeitsvertrag innerhalb bestimmter Fristen schriftlich und gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen sind, erfaßt nicht Ansprüche der Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers auf Sterbegeld. Tarifvertragliches Sterbegeld und Ausschlußfrist TVG § 4 Ausschlußfristen Bezirksmanteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im privaten Güterverkehrsgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1994 §§ 13, 11
Aktenzeichen: 4AZR242/00 Paragraphen: TVG§4 Datum: 2001-04-04