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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo !
ich habe gestern einen Brief von meinem Vermieter erhalten das er meine Kündigung (zum 28.02.) nich anerkennt ich habe sie fristgerecht per einschreiben eingeschickt .

sehr geehrt frau xy
durch ortsabwesenheit komme ich erst heute dazu zu ihrer oben genannten kündigung stellung zu nehmen . ich muss dieser kündigung wiedersprechen und zwar aus rechtlichen gründen, sie ist unwirksam . Ich stelle einheim das mietvertragsverhältnis frist und formgerecht erneut zu kündigen .

-er nennt mit keinen grund
- darf er so kurz vor ende wiedersprechen hat er nich auch fristen einzuhalten?

ich bin kein mitglied im mieterschutzbund doch das ist mein erster gang !
kann mir jemand hilfreiche tipps geben oder an wen ich mich noch wenden kann .
was ist wenn er meine kaution nich rausrückt ?

liebe grüße marie
Stichwörter: wiederspricht + kündigung + vermieter

1 Kommentar zu „vermieter wiederspricht kündigung”

Susanne Experte!

Nein, ist Deine Kündigung nichts rechtswirksam, muss er sich eigentlich nicht melden.
Wann hast Du die Kündigung und mit welchem Inhalt abgeschickt?

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