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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in meiner aktuellen Nebenkostenabrechnung für 2005 (Gesamt 469 €) steht ein Betrag über 279,66 € für den Hausmeister. Da es keinen Beleg dafür gab habe ich auf Anfrage heute Post von meiner Vermieterin bekommen. Enthalten war ein Zettel mit folgendem Text von dem Hausmeister: "Ich habe den Betrag in Höhe von 279,66 € von Frau XYZ erhalten..."

Nun zu meiner Frage: Ist das akzeptabel? Schliesslich könnte er ja auch genausogut jeden anderen Betrag in dieser Art und Weise belegen...?

Ich könnte mir vorstellen, das die Ausgaben für die - meiner Meinung nach völlig nutzlose - Begradigung des Parkplatzes für das 6-Familien-Haus in Rechnung gestellt worden sind. Sollte das der Fall sein... Ist diese Instandsetzung wirklich von den Mietern zu zahlen?

Vielleicht kann mir ja Jemand einen Tipp geben?


Lieben Dank im voraus,

Roland
Stichwörter: frage + hausmeister + nebenkosten

7 Kommentare zu „Frage zu "Hausmeister" Nebenkosten”

Rano Experte!

rolando3011, sei doch mal konstruktiv!

Wie dürfte denn, Deiner Meinung nach, die 'Rechnung' eines Hausmeisters aussehen??

rolando3011

Hallo Rano,

...Hhmm... spontan würde ich sagen... Nachvollziehbar?

Im letzten Jahr gab es wenigstens eine monatliche Aufstellung der Hausmeisterkosten, die der Nebenkostenabrechnung beigefügt wurde. Dieser Betrag wurde dann durch die 6 Mietparteien geteilt und das war - mehr oder weniger - akzeptabel.

Ich weiss nicht weshalb ich jetzt "konstruktiv" sein soll, wenn sich der Betrag auf einmal mehr als verdoppelt hat und man über den Hintergrund nicht informiert wird. Der Betrag für die Hausverwaltung ist z.B. auch gleich geblieben.

Findest Du den Beleg wirklich in Ordnung?

Ideal fände ich folgende Aufstellung...

Januar 2005: 2x 1Std. Treppenhaus; 6x 1 Std. Schneeräumung = 80€
Februar 2005: 3x 1Std. Treppenhaus; 1x 1 Std Keller = 50€
März 2005:...

Das wäre für jedenfalls für alle Mieter nachvollziehbar.

Gruß Roland

Susanne Experte!

Der Betrag für die Hausverwaltung ist z.B. auch gleich geblieben. [/quote:56c49]

...und taucht in der Nebenkostenabrechnung auf??

Also ich bin immer noch der Meinung, Verwaltungskosten können nicht an den Mieter weitergegeben werden. Das war nach §27 der II. Berechnungsverordnung so und hat sich nun bei der Betriebskostenverordnung auch nicht geändert.

fin Experte!

Instandsetzungen können nicht auf die Mieter umgelegt werden, sondern immer nur turnusmäßige Arbeiten des Hausmeisters, d.h. Arbeiten, die jedes Jahr regelmäßig vorkommen (Schneeräumen, Kehren etc.)

rolando3011

Hallo,

...Ich habe heute Morgen mit einem befreundeten Anwalt gesprochen und war überrascht, als er mir gesagt hat, dass der Posten "Hausverwaltung" in der Nebenkostenabrechnung auftaucht, obwohl sie nicht zu den Betriebskosten zählen...

Ich versuche heute noch einen Termin beim Mieterschutzbund zu bekommen, um dort noch einmal nachzufragen. Ich bekam Mitte Januar erst die Abrechnung für 2004 und als ich meiner Vermieterin darüber informiert habe, das ich ab Sonntag für 2 Monate beruflich im Ausland sein werde hat sie mir noch schnell eben die Abrechnung für 2005 in den Briefkasten geworfen...

Von daher taucht der Posten "Hausverwaltung" gleich 2 Mal auf (je 216 € für 2004 & 2005). Sollte ich für die Hausverwaltung wirklich nichts bezahlen müssen müsste ich für 2005 gar nichts nachbezahlen und das unabhängig von meiner Frage zur Hausmeisterabrechnung.

Danke für die Info,

Gruß Roland

Rano Experte!


Also ich bin immer noch der Meinung, Verwaltungskosten können nicht an den Mieter weitergegeben werden. [/quote:127f3]

Nicht zappelig werden! <!-- s :-) --><!-- s :-) -->
Du hast soweit recht, daß ein VM seine eigenen Verw.-Kosten nicht umlegen darf.
(Nur die Verw.-Kosten, die anteilig bei einer Heizk-Abrechnungsfirma anfallen, werden anders behandelt. Die Verw.-Kosten beim recht neuen Contracting beschäftigen z.T. noch die Gerichte).

Gruß
Ralph

Rano Experte!

Hallo Rano,
...Hhmm... spontan würde ich sagen... Nachvollziehbar?
(...)Findest Du den Beleg wirklich in Ordnung?
Ideal fände ich folgende Aufstellung...
Januar 2005: 2x 1Std. Treppenhaus; 6x 1 Std. Schneeräumung = 80€
Februar 2005: 3x 1Std. Treppenhaus; 1x 1 Std Keller = 50€
März 2005:...
Das wäre für jedenfalls für alle Mieter nachvollziehbar.[/quote:9ebaf]

Da gebe ich Dir recht, das wäre leicht nachzuvollziehen, aber ist doch in der Form nicht realisierbar, da der HSM in der Regel eine monatliche Pauschale für seine Tätigkeit bekommt.
Eine zeitliche Angabe bringt in diesem Sinn nur etwas, wenn hier Zeiten aufgeführt sind, die der Hausverwaltung zuzurechnen sind, also z.B. Wohnugsbesichtigungen für neue Mieter. Diese Zeiten (oder Anteile an der Betätigung) müßten dann herausgerechnet werden und können nicht umgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund ist eine Verdoppelung aber in der Tat nicht einsichtig.


Gruß
Ralph

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