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PatK hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe 5 Jahre in meiner alten Wohnung gewohnt und bin zum 31.05.08 fristgerecht ausgezogen. Nun will der Vermieter die komplette Kaution in Höhe von 1800,- € zurückbehalten bis ein neuer Mieter gefunden ist. Die Wohnung wurde bis auf einen Mangel in einwandfreiem und renoviertem Zustand übergeben. Hierüber existiert auch ein Protokoll. Der Mangel (eine kaputte Bodenfliese) wurde von einer vom Vermieter beauftragten Firma behoben und die Rechnung von mir bezahlt. Bei den Nebenkostenabrechnungen habe ich jedes Jahr Geld zurück erhalten. Wie lange und in welcher Höhe darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten. Was passiert, wenn nachträglich Mängel entstehen, bei z.B. Besichtigungsterminen und mir dies angelastet werden soll? (Ich denke dabei an einen bis jetzt unversehrten weißen Teppichboden...). Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

2 Kommentare zu „Mietkaution Rückzahlung”

Schokoundkeks 06.08.2008 17:03

soweit ich weiß, muss er dir die kaution spätestens ein halbes jahr nachdem du ausgezogen bist zurückgeben. Anders formuliert: er darf sich ein halbes jahr zeitlassen bis er sie dir zurückzahlt.

LG

miriam 16.08.2008 08:39

HalloPatK!
Dein Vermieter hat dir einen Mangel an der Whg aufgezeigt, in das Protokoll geschrieben und den hast du sofort behoben. Jetzt ist die Übergabe getan und ihr seid quitt. Wenn nun noch z.B. bei den ausstehenden Besichtigungen etwas an der Whg passiert, bist du nicht dafür verantwortlich.
Das der Vermieter aber die KT so lange bei sich behalten will ist mir allerdings ein Rätsel. Das macht den Eindruck, als ob er nicht genügend Eigenkapital hätte ^^ Steht das so in deinem Vertrag?

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