Schokoundkeks 06.08.2008 17:03
soweit ich weiß, muss er dir die kaution spätestens ein halbes jahr nachdem du ausgezogen bist zurückgeben. Anders formuliert: er darf sich ein halbes jahr zeitlassen bis er sie dir zurückzahlt.
LG
miriam 16.08.2008 08:39
HalloPatK!
Dein Vermieter hat dir einen Mangel an der Whg aufgezeigt, in das Protokoll geschrieben und den hast du sofort behoben. Jetzt ist die Übergabe getan und ihr seid quitt. Wenn nun noch z.B. bei den ausstehenden Besichtigungen etwas an der Whg passiert, bist du nicht dafür verantwortlich.
Das der Vermieter aber die KT so lange bei sich behalten will ist mir allerdings ein Rätsel. Das macht den Eindruck, als ob er nicht genügend Eigenkapital hätte ^^ Steht das so in deinem Vertrag?