Gast hat diese Frage gestellt
Hallo!
Morgen steht uns die Übergabe unserer alten Wohnung an den Vermieter (eine Genossenschaft) bevor - mir wir schon ganz schlecht, wenn ich nur daran denke.
In unserem Mietvertrag steht: "... Wohnung ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben ....".
Bei einer Vorabnahme verlangte der Bauleiter, dass alle Tapeten von den Wänden kommen, der Laminat entfernt wird und die Türen vorgestrichen werden plus etlich andere Sachen!
Dies haben wir auch alles erledigt, es ist alles so sauber, dass man vom Fussboden essen könnte .....!
Durch frühere Erfahrungen (Wohnungswechsel innerhalb der Genossenschaft) weiss ich aber, dass bei der Endabnahme immer noch einige Dinge im Nachhinein bemängelt werden. Schriftlich haben wir bei der Vorabnahme alle Mängel aufgelistet bekommen, zum Schluss steht der Satz "... wir behalten uns vor, nicht gesehene Mängel bei der Endabnahme noch zu beanstanden."
Wie kann man den Satz im Mietvertrag "in einem ordnungsgemäßen Zustand" genau definieren und inwieweit können nachträglich Mängel beanstandet werden.
Zur Info: das Haus ist ca. 1956 gebaut, die Türen und Fußleisten und eine Treppe in den 1. Stock (Wohnung ist über zwei Ebenen) sind auch aus diesem Jahr. Die Fussleisten sind sehr hässlich, ein neues Überstreichen wäre unmöglich, denke aber, dass dies im Nachhinein noch verlangt wird.
Wie können wir uns gegen nachträgliche Beanstandungen wehren?
Falls der Bauleiter morgen etwas auszusetzen hat, möchte ich am liebsten antworten, dass wir hier gar nichts mehr machen, da dies ein "ordnungsgemäßer Zustand" ist. Wir haben letztes Jahr auch ein halbes Jahr mit Schimmel (schwarz) im Wohnzimmer (durch einen Heizungsrohrbruch) und die dadurch folgenden Arbeiten (Aufklopfen der Wand, kein Ersatz der Tapeten, wochenlang kalt) gelebt.
Kann mir jemand Tips geben????
clama401