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Straßenbauarbeiten: Ladeninhaber kann Miete mindern
Straßenbauarbeiten vor einem Ladengeschäft können den Ladeninhaber zur Mietminderung berechtigen. Das gilt selbst, wenn der Vermieter für die Arbeiten nicht verantwortlich ist.
Das Landgericht (LG) Berlin kam deshalb im Fall des Ladeninhabers zu dem Ergebnis, dass die Mietminderung berechtigt war. Auch äußere Einwirkungen können die Eignung von gemieteten Gewerberäumen zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Selbst wenn der Vermieter diese Einwirkungen nach den Vorschriften des Nachbarrechts dulden muss, könne unabhängig davon ein Mangel der Mietsache bestehen. Dies sei insbesondere der Fall, wenn die Straßenbauarbeiten mit erheblichen Lärm-, Staub- und Schmutzbelästigungen verbunden seien und es dadurch zu Umsatzseinbußen komme (LG Berlin, 67 S 277/02).