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Mietminderung / Vorbehalt
Wird die Miete "unter Vorbehalt" gezahlt ohne den Grund für den Vorbehalt zu nennen und näher zu erläutern, so ist der Vorbehalt unwirksam und schuldet der Mieter die volle Zahlung. Das gilt auch hinsichtlich der Betriebskostennachzahlung. (LG Berlin, Az. 65 S 65/00, aus: GE 2000, S. 1687)