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la_miau hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin in eine Wohnung gezogen, der Vormieter ist jedoch höchst unzuverlässig, hat die Wohnung ungepflegt und mit Bohrlöchern und Klebestreifen in/an den Wänden hinterlassen. Ich habe nun geputzt, der Hausmeister die Wände repariert. Die ersten 5 Tage war die Wohnung also nicht einzurichten. Außerdem fehlt seit einer Woche der zweite Schlüssel zur Wohnung. Kann ich eine Mietminderung fordern und wenn ja, wie viel?

3 Kommentare zu „Mietminderung?”

forsetis Experte! 15.08.2014 08:49

Wenn ich eine Wohnung anmiete, dann habe ich sie vorher genau angesehen, um mögliche Mängel und Schäden auszuschließen. Macht man das nicht, oder setzt bei der Besichtigung die Sonnenbrille nicht ab, dann ist der Zustand der Wohnung vertragsgerecht und eine mögliche Mietminderung beträgt 0,0%. So einfach ist das.

la_miau 15.08.2014 13:45

Was hat das mit der Besichtigung zu tun? Da war die Wohnung noch eingerichtet. Außerdem sagt das auch nichts über die Situation mit dem Schlüssel aus.

Heidi3 31.08.2014 14:34

Hallo, eine Mietminderung ist nur möglich, wenn lt. Mietvertrag zugesagte Eigenschaften oder die Gebrauchsfähigkeit der Mietsache eingeschränkt ist. Die Miete darf man auch erst dann mindern, wenn man zuvor den Vermieter schriftlich aufgefordert hat, den Mangel zu beheben. Bleibt die Aufforderung erfolglos, dann darf gemindert werden.

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