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Baulicher Brandschutz Planung und Durchführung
Der bauliche Brandschutz lässt sich in die folgenden Teilgebiete unterteilen:
• Ausbau von Gebäuden und Anlagen
• Brandabschnitte
• Explosionsschutz und Umgang mit speziellen Risiken
• Fluchtwege
• Gebäudeabstände
• Tragwerke

Ausbau

Dieser Teil der Brandschutzvorschriften regelt die Verwendung von Baustoffen für Bedachungen, Aussenwandverkleidungen, Rohrleitungen und -isolationen, Bodenbeläge, Innenwände und Decken sowie Dekorationen und Dachgeschosswohnungen-Zmmer.

Brandabschnitte
Als Brandabschnitt im Sinne der Brandschutzvorschriften gilt ein Bereich des Gebäudes, der von brandabschnittsbildenden Bauteilen umschlossen ist. Diese halten während der vorgeschriebenen Zeit einem Brand stand und verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch.

Die Brandabschnittsbildung in Gebäuden ist abhängig von Lage und Größe der Gebäude, deren Nutzung, Brandgefahr und Brandbelastung, sowie von baurechtlichen Bestimmungen.

Explosionsschutz – spezielle Risiken
Besondere Regelungen gelten bezüglich Explosionsschutz und Umgang mit speziellen Risiken.

Fluchtwege
Als Fluchtweg im Sinne der Brandschutzvorschriften gilt der kürzeste Weg, der Personen zur Verfügung steht, um von einer beliebigen Stelle im Gebäude ins Freie zu gelangen. Er setzt sich zusammen aus dem Fluchtweg im Raum, den Raumausgängen, den Korridoren, Laubengängen und Fluchtbalkonen sowie den Treppenanlagen. Der Fluchtweg ist auch Einsatzweg der Feuerwehr.

Fluchtwege sind rasch und sicher benutzbar. Sie führen direkt oder über Korridore und Treppenanlagen ins Freie.
Anzahl, Anordnung und Bemessung der Fluchtwege entsprechen der Ausdehnung, Nutzung und Personenbelegung des Gebäudes.

Gebäudeabstände
Als Schutzabstand im Sinne der Brandschutzvorschriften gilt sowohl der baurechtlich verlangte Gebäudeabstand, als auch der Abstand zwischen einzelnen Gebäuden und Anlagen, der mindestens erforderlich ist, damit diese nicht durch direkte Brandübertragung gefährdet sind. Dieser Abstand ist abhängig von der Ausführung der äußersten Schicht (brennbar, nichtbrennbar). Erhöhte Schutzabstände werden verlangt, wenn besondere Risiken vorhanden sind.

Tragwerke
Der Feuerwiderstand des Tragwerkes richtet sich nach der Anzahl Geschosse und der Nutzung des Gebäudes. Zu berücksichtigen sind überdies die Brandgefahren, gewichtet an der Brandbelastung des Gebäudes oder Brandabschnittes.


Brandschutz tagtäglich



Verordnung über den allgemeinen
Brandschutz (vom 18. August 1993):

§ 45. Eigentümer und Nutzer von
Gebäuden und Anlagen sorgen für die
feuerpolizeiliche Sicherheit (....).

Daraus geht hervor, dass jedermann (auch Sie!) für das Einhalten der feuerpolizeilichen Vorschriften verantwortlich ist und im Schadenfall auch zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Für die gebräuchlichsten Gebäudearten und -nutzungen bedeutet dies (Aufzählung nicht abschließend):

Freihalten der Fluchtwege (Korridore, Treppenhäuser)

Überprüfen von Brandmelde- und Brandbekämpfungeinrichtungen (periodische Wartung von Brandmeldeanlagen, Wasserlöschposten, Handfeuerlöschern etc.)

Instruieren des Personals und allenfalls Erlassen von Weisungen für die Alarmierung der Feuerwehr und das Verhalten im Brandfall.

In größeren Betrieben und Betrieben mit großer Personenbelegung oder besonderen Risiken ist ein Sicherheitsbeauftragter für die Sicherheit im Betrieb verantwortlich.

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