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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Eigenbedarf langfristig planen

Wer seine eigene Immobilie im guten Glauben vermietet, unter Ankündigung des Eigenbedarfs relativ schnell dort einziehen zu können, täuscht sich unter Umständen. Wenn der eigene Bedarf innerhalb der nächsten fünf Jahre in Erwägung gezogen wird, muss der Mieter laut Auskunft von ARAG Experten beim Einzug auf diese Möglichkeit ausdrücklich hingewiesen werden.

In einem konkreten Fall überlegte sich ein in Spanien lebendes Seniorenpaar drei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages den Umzug zurück nach Deutschland ins vermietete Eigenheim, da die Frau schwer erkrankte und der über siebzigjährige Mann sie nicht alleine pflegen konnte. Doch Mieter und die Richter des Amtsgericht Gießen machten den Vermietern einen Strich durch die Rechnung. Weder die Krankheit der Vermieterin noch das fortgeschrittene Alter des Ehemannes waren ausreichende Gründe für den Eigenbedarf. Denn schon bei der Unterzeichnung des Mietvertrages war bei der Frau Brustkrebs diagnostiziert worden. Doch von einem Umzug nach Deutschland sahen die Vermieter damals ab. Sie erklärten vielmehr, ein Umzug sei nicht geplant. Zudem sei die Situation der ärztlichen Versorgung in Spanien beiden bekannt gewesen. Das wäre Anlass genug, schon frühzeitig eine Rückkehr nach Deutschland in Erwägung zu ziehen und anzukündigen. Da die Vermieter die Mieter nicht darauf hingewiesen haben, dass sie das Haus möglicherweise wieder selbst benötigen könnten, verstößt ihre Kündigung gegen Treu und Glauben (AG Gießen, AZ: 48 MC 318/04)
Stichwörter: eigenbedarf + langfristig + planen

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