Susanne
Natürlich, ggf. wird bei der Scheidung die gemeinsame Wohnung zugesprochen.
Wer steht denn im Mietvertrag- Deine Andeutung soll doch darstellen, dass Deine Frau die Wohnung nicht bezahlen kann.
Stehen beide im Mietvertrag, haften auch beide gesamtschuldnerisch für die Miete. Kann also Deine Frau nicht mehr zahlen, so kann der VM an Dich herantreten, egal ob Du noch dort wohnst, da Du vertraglicher Partner bist.
Gekündigt werden kann der Vertrag auch nur gemeinsam-
liliput
Richtig-Sie ist im Moment ohne Einkommen. aber ist es nicht so,daß meine ex-freundin,nach einer gewissen zeit ausziehen müßte,weil ihr die wohnung ohne mich nicht mehr zusteht?
allerdings hat sie für die kinder einen festen KiGa platz und bei einem Umzug wäre der ja auch nicht mehr sichergestellt.
Susanne
Frau oder Freundin?
Trennung oder Scheidung?
Ggf. kann das ARGE auf Umzug bestehen. Bei Frau/Scheidung wird sowas allerdings auch über Unterhalt geregelt...
Das gehört aber nicht ins Mietrecht.
Gast
Ex - Freundin - Tut mir leid wenn ich es Falsch eingestellt habe!