Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Entgegengesetze Urteile: <br />
<br />
Nicht von der Gesamtsumme, sondern nur von der Nettokaltmiete wird die Mietminderung berechnet und abgezogen. Der Betriebskostenvorschuss bleibt unberücksichtigt. (LG Berlin, Az. 61 S 492/99, aus: MM 10/00, S. 35; LG Berlin, Az. 62 S 589/00; LG Berlin, Az. 62 S 517/00; LG Berlin, Az. 62 S 367/01, aus: MM 6/02, S. 33; LG Berlin, Az. 67 S 342/01, aus: MM 1+2/03) <br />
Stichwörter: mietminderung + berechnung

0 Kommentare zu „Mietminderung Berechnung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.