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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Entgegengesetze Urteile: <br />
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Nicht von der Gesamtsumme, sondern nur von der Nettokaltmiete wird die Mietminderung berechnet und abgezogen. Der Betriebskostenvorschuss bleibt unberücksichtigt. (LG Berlin, Az. 61 S 492/99, aus: MM 10/00, S. 35; LG Berlin, Az. 62 S 589/00; LG Berlin, Az. 62 S 517/00; LG Berlin, Az. 62 S 367/01, aus: MM 6/02, S. 33; LG Berlin, Az. 67 S 342/01, aus: MM 1+2/03) <br />
Stichwörter: berechnung + mietminderung

0 Kommentare zu „Mietminderung Berechnung”

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