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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen.

Ich habe bis 31.05.2006 in einer WG gewohnt. Beide Bewohner (mein Mitbewohner und ich) standen als rechtmäßige Mieter im Mietvertrag. Der Vertrag wurde von beiden Seiten ordnungsgemäß gekündigt.
Jetzt ist die Nebenkostenabrechnung für den 01.01.06-31.05.06 mit einer Nachzahlung von 450,00 an meine Adresse gesendet wurden. Nach Anruf bei der Hausverwaltung wurde mir mitgeteilt, daß mein Ex-Mitbewohner weder eine Rechnung erhalten hat, noch durch die Hausverwaltung belangt werden könne. Das Geld müßte ich mir selbst von ihm besorgen.
Die Hausverwaltung hätte sich eine der beiden Adressen rausgesucht, an die sie die Rechnung geschickt haben und dürfte weder eine Rechnung verschicken und hätten diese Rechnung auch nicht mehr. (Die Rechnung kam von der Hausverwaltung, die Nachzahlung geht an die Hausverwaltung, beide Adressen waren bekannt, mein Mitbewohner zahlt nicht).

Jetzt meine Fragen:

1. Ist die Hausverwaltung verpflichtet bzw. hat sie die Möglichkeit, sich 50 % der Nachzahlung von meinen Ex-Mitbewohner zu holen, wenn beide im Mietvertrag standen und seine Adresse bekannt ist.

Ich wäre bereit 2 Raten in jeweiliger Höhe von 50% auszuhandeln, wobei ich meine sofort zahlen würde und um die zweite müßte sich die Hausverwaltung selbst kümmern.

2. Habe ich eine rechtliche Grundlage 50 % der Nachzahlung von meinem Mitbewohner per Mahnbescheid beim Amtsgericht einzuklagen? (Beide Namen stehen auf der Rechnung, allerdings nur meine Adresse, beide standen im Mietvertrag.)

Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Grüße
Maria

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung bei geteiltem Mietvertrag!”

Susanne Experte!

Beide Hauptmieter aus dem Vertrag haften gesamtschuldnerisch. So musst Du für die gesamt Nachzahlung aufkommen, kannst aber Deinen ehemaligen Mitmieter auf Zahlung von 50% der Kosten verklagen.
Der VM kann sich an jeweils einen Mieter hängen!

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