Der_Mario
unser alter vermieter meinte, es wäre etwas an der spülung oder wasseruhr kaputt gewesen. so genau wüsste er das auch nicht mehr.[/quote:4d355]
Es ist der "Job" des Eigentümers, das zu wissen. Es ist ein großer Unterschied, ob die Spülung oder die Wasseruhr kaputt ist. Da solltest Du nachhaken, schließlich muss er da Belege haben.
Wenn die Wasseruhr kaputt war, sie also mehr gezählt hat, als verbraucht wurde, wärt Ihr berechtigt, eine Korrektur der NKA zu verlangen.
Meine Empfehlung: Widerspruch gegen die Abrechnung und Einsicht in die Belege über die Reparatur verlangen.
utofti
also, ich hab heute abend mit dem alten vermieter nochmal gesprochen. er hat sich verrechnet. aber nicht zu unseren gunsten. jetzt kommen noch die abwasserkosten auf uns zu. ingesamt handelt es sich um einen betrag von 300 euro, den wir nachzahlen sollen.
erstmal hab ich gar nix mehr gesagt. ich bin echt platt. ich hab ihn dann noch gefragt, was denn eigentlich kaputt war.
die wasseruhr war es nicht. das teil, an dem man spült beim wasserkasten, das war hin. das hat er ausgewechselt, und der verbrauch vom neuen mieter ist normal. das hat er uns auch gezeigt.
was sollen wir jetzt tun?
Der_Mario
Wenn er sich verrechnet hat oder eine Rechnung einfach übersehen hat, ist das sein [/i:16ec8]Pech.
Das Amtsgericht Jülich (Urteil vom 13.08.1990, Az. 4 C 329/90-) hat entschieden, dass damit eine Verwirkung entritt. Ihr zahlt den zuerst geforderten Betrag von 140 € und fertig.
Wäre die Rechnung erst nach seiner Abrechnung bei ihm eingegangen, wäre es etwas anderes, da das dann nicht sein Verschulden gewesen wäre.
utofti
cool. danke für das urteil.
muss ich denn auch für die erhöhten wasserkosten zahlen? dass die spülung kaputt war, haben wir ja gar nicht gemerkt. dass hat ja der vermieter erst gemerkt, als wir schon draußen waren. da hat er es auch erst repariert.
Immobilienwirt
Hmmm... ja nicht ganz so schnell. Mario das Urteil dürfte nur Wirkung zeigen, wenn die Abrechnungsfrist des Vermieters abgelaufen ist, also die 12 Monate um sind. Innerhalb der 12 Monate sind Korrekturen der Vermeiters möglich.
Wichtiger ist hier, dass du als Mieter bei nicht sachgemäßer Abrechnung in Folge z.b: durch defekte Zähler den Betrag um ca. 10% kürzen darfst.
Der_Mario
Sollte Immobilienwirt damit recht haben, dann ist das von mir zitierte Urteil hier (http://www.mieter-themen.de/printout1620.html[/url:8dd99]) äußerst missverständlich wiedergegeben. Ich habe das so verstanden, wie ich es hier geschrieben hatte.
Immobilienwirt
Hallo, schau dir doch mal die Daten der Urteile an, von 1990. Wir hatten 2001 eine Mietrechtsreform, wo die Frist auf 12 Monate nach dem Abrechnungsjahr für den Vermieter feststeht. ;O)
Früher galt dies nur für Sozialwohnungen mit der MIetrechtsreform für alle.
Der_Mario
schau dir doch mal die Daten der Urteile an, von 1990. Wir hatten 2001 eine Mietrechtsreform, wo die Frist auf 12 Monate nach dem Abrechnungsjahr für den Vermieter feststeht. ;O)[/quote:b3e77]
Richtig, allerdings verweisen zahlreiche aktuelle Ratgeber-Seiten im Internet auf dieses bzw vergleichbare "alte" Urteile aus Zeiten vor der Mietrechtsreform.
Rano
Wenn die Wasseruhr kaputt war, sie also mehr gezählt hat, als verbraucht wurde, ...[/quote:46f46]
Technisch nahezu unmöglich!
Der_Mario
@Rano: Natürlich, technische Geräte sind nie defekt. <!-- s --><!-- s -->
Rano
@Rano: Natürlich, technische Geräte sind nie defekt. <!-- s --><!-- s -->[/quote:18c0e]
.. und sollten sie dann doch defekt sein (was durchaus vorkommen kann! <!-- s --><!-- s --> ), zählen sie womöglich zuWENIG, aber so gut wie NIE zuVIEL.
Gruß
Ralph
utofti
o.k. wenn das technisch unmöglich ist, dann haben mein mann und ich in zwei monaten 41.000 liter wasser verbraucht. schmutzwasser natürlich auch 41.000 liter.
normalerweise lag unser verbrauch im jahr bei 110000 litern.
wir haben übrigens keine badewanne und keinen schwimmingpool.
Immobilienwirt
Ach Mario, eurem kleinem Streit über zuviel oder zu wenig mag ich mich erst garnicht anschließen, aber Immobilienrecht kennen und verstehen heißt nicht gleich auch wirklich mit umgehen zu können. Wie viele schreiben oder reden heute noch von Mietzins, den es seit 2001 (Novelierung des Mierechts) nicht mehr gibt, man spricht heute nur noch von Miete oder wieviel reden von Kältebrücken, was bautechnisch eigentlich Wärmebrücken sind usw.... Ja auf ein Urteil Bezug zu nehmend ist einfach, dabei jedoch zu beachten wie sich die Hintergründe im Einzelnen zugetragen haben bzw. welche rechtlichen Umstände sich zwischenzeitlich geändert haben, dass macht das Fachwissen aus.
Wie oft berichten auch die Medien nur von dem Grundsatz von Urteilen ohne die Hintergründe zu beleucht. => die Schlagzeihle amchts was sich verkaufen lässt.
Und glaub mir mit 10 Jahren Berufserfahrung, weis ich von was ich rede.
Tschuldigung, aber auch Anwalt oder Mieterverein heißt nicht gleich immer Recht zu haben, obwohl einige dieser "Fraktion" das für sich meinen. :O)