edy 06.02.2013 12:44
Hallo,
Vorsicht !
Mietminderung kann nur für die Tage geltend gemacht werden,an denen der Lärm war.
Also 3 Tage Lärm,3 Tage
Mietminderung.
edy
mono 07.02.2013 11:11
Sie sind nicht dafür zuständig, dem Vermieter die Namen der Veranstalter zu bennennen !
Maßgeblich ist lediglich, dass Sie die Störung der vertragsgemäßen Gebrauchs (Mangel) anzeigen und im Zweifelsfall nachweisen können.
Ein Lärmprotokoll, welches immer noch gerne von Vermietern gefordert wird, kann nicht mehr verlangt werden, so der BGH vom 29.02.2012, VIII ZR 155/11.
Mietminderung dürfte m.E. wenig tauglich sein, den Mißstand abzustellen. Motivieren Sie Ihren VM, im Sinne eines nachhaltigen Hausfriedens unverzüglich initiativ zu werden und ggf. die ganze Hausgemeinschaft via Anschreiben auf den Sachverhalt im Grundsätzlichen und die möglichen Rechtsfolgen für den Störer (Abmahnung > Kündigung) hinzuweisen.