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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe diesen Monat die Miete gekürzt. Allerdings nach Absprache mit der Verbraucherzentrale. Es liegt ein Mängel seit Mieteinzug vor! Der vermieter bestreitet diesen Mängel allerdings. Es liegt mir aber schriftlich mit dessen Unterschrift vor.
Kann mich der Vermieter deshalb fristlos kündigen?
Ich habe bereits diese Woche in 3 monatiger Kündigungsfrist die Wohnung gekündigt.
Stichwörter: fristlose + kündigung + mietminderung

1 Kommentar zu „Mietminderung und fristlose Kündigung”

FischkoppStuttgart Experte!

Nein eine Mietminderung darf nicht zu einer fristlosen Kündigung führen.
Aber der Vermieter kann ggf. die kürzung zurückverlangen. Sparen sie die Kürzung, damit sie diese am ende evtl zurückzahlen können.

2. Eine Wohnungsübergabe bei Auszug halte ich für interessant. Überlegen sie schon mal, was auf sie zukommen kann.
Wenn der Vermieter es drauf anlegt, wird er ihnen Steine in den Weg legen um die Kaution zu behalten.

Informieren sie sich evtl schon mal nach einem Mieterschutzbund in Ihrer nähe.

Viel Glück

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