FischkoppStuttgart
Nein eine Mietminderung darf nicht zu einer fristlosen Kündigung führen.
Aber der Vermieter kann ggf. die kürzung zurückverlangen. Sparen sie die Kürzung, damit sie diese am ende evtl zurückzahlen können.
2. Eine Wohnungsübergabe bei Auszug halte ich für interessant. Überlegen sie schon mal, was auf sie zukommen kann.
Wenn der Vermieter es drauf anlegt, wird er ihnen Steine in den Weg legen um die Kaution zu behalten.
Informieren sie sich evtl schon mal nach einem Mieterschutzbund in Ihrer nähe.
Viel Glück