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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen...

Also ich bin neu hier und schilder deshalb einfach mal unseren Sachverhalt:

Wir haben einen durchaus undurchsichtigen exvermieter, der eigentlich nicht weiss, wo der hase herläuft in Sachen Wohnungsvermietung. Ausserdem hatten wir ständig streit mit ihm wegen irgendwelcher lapalien. Und wenn es ein Fahrrad war, das ich für zwei stunden oben vor meiner Haustür stehen gelassen habe, da ich es nicht draussen lassen wollte für die Zeit.

Naja, schliesslich sind wir ausgezogen, weil wir den eindruck hatten, sein vater der mit im haus wohnt, kontrolliert alles von der Post bis zu unserem Besuch und das wurde uns nach nem halben Jahr zuviel und wir haben die chance ergriffen, wieder auszuziehn. Die Kaution, die wir dreimalig in Raten seit november 04 mit der miete überwiesen haben, belief sich auf insgesamt 945 €, die ich auch irgendwann mal wieder sehen möchte. Wir haben mitte Mai die Wohnungsübergabe schon gemacht, darin war festgehalten das ich einen schutz, für den Zugang zu einer Heizung bestelle, da der mir bei auszug defekt gegangen ist. Das stand mit im Übergabeprotokoll. Alles andere war in Ordnung nach stundenlanger debatiererei.

Das bestellte Teil konnte ich gestern abholen und hab ihm auch direkt eine email geschrieben, wie er das Teil gerne zu sich bekommen möchte. Normalerweise, also wenn es um Nachrichten ging, die seinem Wohl dienten, antwortete er innerhalb weniger Minuten, da ich ihn in der mail auch auf die kaution angesprochen habe und ihn nach einem Termin für die Rückzahlung fragte, habe ich jetzt das Gefühl das er sich extra Zeit lässt. Da es sich bei dem bestellten teil um centware ging kann ich mir nicht vorstellen, das er die Kaution deshalb zurückbehalten hat.

Wie sieht es aus? wann kann ich welchen teil von der Kaution einfordern?

Der eine sagt, der vermieter kann 4 nebenkostenzahlungen behalten was in unserem falle 400 € wären, der andere sagt er darf nichts einbehalten,was glaub ich aber falsch ist weil er für die BNK etwas einbehalten darf. Wie hoch ist aber dieser Satz. Oder kann er gar die ganzen 945 € plus zinsen einbehalten????

Wenn nicht, wie lange kann man ihm zeit lassen, die kaution zurückzuzahlen???!?!?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar weil ich die kaution dringend benötige.... auch in der neuen wohnung ist die kaution nämlich relativ hoch und geld sche.... kann ich auch net....grins..


also vielen lieben dank schon mal, falls sich da einer auskennt und mir antwortet....

grüsse aus duisburg

Dirk
Stichwörter: kautionen + rückzahlung + eigentlich

0 Kommentare zu „Wie ist das eigentlich jetzt mit Rückzahlung von Kautionen?”

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