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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ersteinmal herzliche Grüsse an das Forum, ich bin der Neue Sollte meine Frage hier falsch plaziert sein bitte ich um Nachsicht, und eine eventuelle Verschiebung in den richtigen Bereich.

Es geht um Folgendes:

Ich habe eine Wohnung, möchte aus dieser ausziehen. Nun habe ich einen Mietvertrag, der mich dazu verpflichtet, die Wohnung renoviert zu übergeben. Nun hat diese Wohnung leider gravierende Mängel, daher bin ich mir nicht sicher, wie ich handeln soll.

1) Einen (bereits gemeldeten) Sprung in der Scheibe, wird seit einem Jahr nichts getan.

Da muss ich nichts machen?

2) Schimmelbefall und massive Feuchtigkeit an den Aussenwänden, speziell um die Fenster. Dort Ablösung der Tapete und fühlbare Feuchtigkeit. In einer Ecke steigt der Schimmel bereits knapp 70 cm hoch.

Muss ich hier streichen? Oder ist das eine Vermietersache? Gelüftet wurde natürlich immer im Rahmen des Möglichen, ich glaube, dass die Feuchtigkeit einfach von aussen kommt. Betroffen sind alle Fenster in dieser Wohnung.

3) PVC beschädigt

Durch das Wegräumen meines Bettes passierte es leider, dass eine Holzstrebe so in den Boden "eingelegen" war, dass das PVC an dieser Stelle nun massiv gerissen ist. Das werde ich wohl zahlen müssen? Zahlt mir das die Haftpflicht?

Ich bedanke mich im Vorraus für die Beantwortung meiner Fragen, Rückfragen beantworte ich natürlich gerne.
Stichwörter: auszug + reparaturen

0 Kommentare zu „Auszug / Reparaturen”

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