Berthelstal 30.08.2009 19:02
Den Wackelkontakt in Ihrem Bad müssten Sie selbst reparieren, sofern in Ihren Mietvertrag Kleinreparaturen auf Ihre Kosten vorgesehen sind.
Die defekte Steckdose im Keller würde ebenfalls darunter fallen, sofern dieser Raum Ihnen mitvermietet wurde. Ist der Keller nicht vermietet, ist der Vermieter für die ordnungsgemäße Funktionalität verantwortlich.
Für die Handlungen Ihrer Mitmieter kann der Vermieter nicht verantwortlich gemacht werden.
Ich rate Ihnen unter Abetracht Ihrer Schilderung schnellstmöglich eine andere Bleibe zu suchen. Selbst wenn die Steckdosen in Ordnung gebracht werden können, Ihre sonstigen Hausgenossen werden sich wohl einen Dreck um Sie scheren. Zu einer fristlosen Kündigung wird es wohl nicht reichen. Die 3 Monate Kündigungsfrist bescheren Ihnen wenigstens eine nicht so stressige Wohungssuche
JohnB 30.08.2009 20:14
Wie soll ich den Wackelkontakt beheben?
Wenn es nur Birne wechseln wäre, kein Problem...
Aber soll ich die Leitungen rausreissen?
Weiß es nicht aber denke das gehört nicht zu meinen Mieterpflichten...
Die Steckdosen im Keller sind in der Waschküche...
Also nicht in unserem seperaten Keller sondern nen Gemeinschaftsraum...
Hab ich das dann richtig verstanden das der Vermieter dafür zuständig ist?
Die Steckdosen sind die, die über unseren Stromanschluss laufen...
Die anderen Waschmaschinen laufen über den jeweiligen Anschluss der anderen Mieter...
Bzgl der Bedrohung...
Mir ist klar das der Vermieter da nix für kann... - Aber er könnte der verursachenden Partei ja auch ne Kündigung aussprechen weil ich denke nicht das es nen Vermieter hinnehmen muss das ein Mieter den anderen Mieter beleidigt, bedroht und handgreiflich wird...
Seh ich es in dieser Tabelle richtig das ich die Miete um 25% kürzen kann?
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/mdma.htm
Punkt Bedrohung durch Nachbarn....
AMAyer 31.08.2009 08:24
Ihre massiven Probleme, welche der gierige VM ignoriert, sollten Sie mit einem sachkundigen Berater lösen. Suche Sie den örtl. Mieterbund auf und lassen Sie sich von den Kollegen vor Ort beraten.
AM
smile30625 31.08.2009 16:37
Hallo,
Sie haben wegen der unzumutbaren Belästigungen sowohl direkte Unterlassungsansprüche gegen die störenden Mitmieter als auch Ansprüche gegen Ihren Vermieter.
Ihr Vermieter hat Sie vor Störungen der Hausruhe durch Dritte zu schützen, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigen. Dies gilt erst recht, wenn der störende Dritte auch Mieter Ihres Vermieters ist. Dann hat der Vermieter den Störer abzumahnen und in Extremfällen auch fristlos zu kündigen.
Viele Grüße
smile