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Punkt 5. Reparaturkosten nach Auszug müssen Sie nicht zahlen. Nur wenn Sie etwas kaputt gemacht haben. Dann aber auch nur, wenn Ihnen eine Frist zur Selbsterledigung des Problems angesetzt wurde. Wurden Sie hierüber nicht unterrichtet, und auch nicht die Möglichkeit gegeben das erstmal selbst zu reparieren oder zu lassen, so müssen Sie hier nichts zahlen.
Alle anderen Punkte können über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.