smile30625 03.09.2009 11:32
Hallo,
sowohl wegen des Wasserschadens als auch wegen des Sanierungslärms ist eine Mietminderung möglich.
Die Höhe ist stark einzelfallabhängig. Am besten, Sie googeln mal nach einschlägigen Mietminderungstabellen und suchen nach einem Fall, der Ihrem am nächsten kommt.
Berechnungsgrundlage für die Minderung ist die Warmmiete.
Die Mietminderung teilen Sie der Verwaltung dann per Einwurfseinschreiben mit und mindern ab dem darauf folgenden Monat.
Viele Grüße
smile