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Werbungskosten für Familienheimfahrten in die Türkei

Wer in Deutschland lebt und arbeitet und im Ausland seine Familienwohnung hat, kann die Aufwendungen für Heimfahrten als Werbungskosten abziehen, wenn die Heimataufenthalte „nicht nur gelegentlich" erfolgen. Angesichts der weiten Entfernung (hier in die Türkei) und der Kosten solcher Fahrten können nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs insoweit bereits fünf Heimfahrten im Jahr ausreichen.

Urteil des BFH vom 26.11.2003
VI R 152/99
BFH online

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