bigpati
Weiss den keiner eine Antwort?
mfg
Susanne
Gegenfrage: Wenn die Wohnung weiterhin gewollt wäre, stünde dann die Frage im Raum?
Zumindest die Unterschrift des Volljährigen ist bindend, d.h. er haftet gesamtschuldnerisch.
bigpati
Die Frage hätte sich dann wohl eher nicht ergeben.
mfg
Ghostraider
Wenn diese Individualklausel nur in diesem Mietvertrag steht und mit Mieter und Vermieter besprochen wurde, also ausgehandelt wurde ist sie gültig und dadurch ist ein Mietvertrag mit einem einjährigen Kündigungsverzicht unterschrieben worden.
Also eine Kündigung wäre mit der 3 monatigen Kündigungsfrist erst nach 15 Monaten durchführbar.
12 Monate Kündigungsverzicht 3 Monate Kündigungszeit = 15 Monate.
Da beide die Unterschrift geleistet haben müssen auch beide die Kündigung dann wieder unterschreiben, auch wenn der Bruder noch Minderjährig ist.
Mit 17 besteht eine beschränkte Geschäftsfähigkeit und ich bin der Ansicht das da der Volljährige Bruder sozusagen als Bürge auftrat die Unterschrift Gültigkeit hat.
Aus dem Mietvertrag würde man vorzeitig nur mit einem Aufhebungsvertrag raus kommen wenn der Vermieter dieses mitmacht.
Das heißt dann, der Mieter muss einen Nachmieter stellen der den laufenden Mietvertrag so wie er momentan Bestand hat übernimmt.
Ansonsten kann nur nach Ablauf[/b:84367] der 12 Monate gekündigt werden.
Gruß
Ghost
bigpati
Hallo,
wollte euch nur auf dem laufenden halten. Habe nun mit meiner Vermieterin geredet und Sie ist bereit
wenn wir einen Nachmieter finden unseren Vertrag aufzuheben.
mfg
Ghostraider
Siehste, wie sagt man so schön ? re re re reden muss man können. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
ghost