Susanne
Rein faktisch handelt sich Euer Verhältnis zum ELW-Mieter um ein Untermietverhältnis. Mit Ende des Hauptmietverhältnisses (Dein MV mit VM) muss das Untermietverhältnis auch beendet werden.
Zieht der Mieter nicht aus, so könnt Ihr mit dem Kosten, die dadurch entstehen, belastet werden, bzw. verklagt werden.
Ob das so ist?
Was steht in Eurem Mietvertrag drin? Habt Ihr die ELW mitgemietet (und demnach untervermietet?)
Oder bezieht sich Euer Mietvertrag nur auf das Haus und den Garten?
Hat der Mieter ELW die Miete/NK an Euch überwiesen oder direkt an VM?
Frage: Wenn der VM Euch gebeten hat, das Mietverhältnis der ELW zu kündigen (warum überhaupt) wie kommst Du dann auf die Idee, er würde den derzeitigen Mietvertrag übernehmen??? (Deine Frage 3)
Offensichtlich habt Ihr von Vermietung keine Ahnung und, damit Euer VM keine Arbeit damit hat, Euch so richtig über den Tisch ziehen lassen.
tissy
Hallo Susanne
zu deiner Frage, ja wir haben die ELW mitgemietet bzw. den schon bestandenen Untermietverhältnis übernommen und der Untermieter hat die Miete direkt an uns überwiesen und wir dann die Gesamtmiete (Haus + ELW) an den VM überwiesen.
Der Gedanke das noch bestehende Untermietverhältnis dem VM zu übertragen kommt daher, dass ich aus dem Schneider sein möchte wenn der Untermieter nicht auszieht, soll sich der VM um das Weitere kümmern und wenn er das nicht will, kann ich meine Kündigung dem Untermieter gegenüber zurückziehen? Kann ich etwas vermieten, was eigentlich gar nicht mir gehört?
Susanne
Deswegen ja!
Du bist dafür verantwortlich, dass der Untermieter innerhalb seiner Kündigungsfrist, spätestens aber bis zum Ende des Hauptmietverhältnisses die Wohnung geräumt hat.
Schaffst Du das nicht, bist Du für die Folgekosten haftbar, genau weil Du dann die Wohnung gar nicht mehr vermieten kannst![/b:3df42]
Eine Kündigung kann man übrigens nicht "zurücknehmen"!
Weiterhin stellt sich noch die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist. Mit welchem Grund wurde gekündigt?
Am Einfachsten wäre eine erleichterte Kündigung ohne Grund gewesen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten um jeder Diskussion aus dem Weg zu gehen.
Jetzt könnte aber auch, wenn das ganze zum Streitfall vor Gericht geht, ein Richter auf die Idee kommen, warum der MV mit dem Mieter nicht befristet wurde, da Euer MV ja offensichtlich auch befristet wurde.
..oder wie soll ich das interpretieren ?:Den Mietvertrag für die DHH hatten wir mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren gemacht. [/quote:3df42]
Wie hat das überhaupt funktioniert? Wie seid Ihr aus Eurem Vertrag rausgekommen? Würde der nicht bis 2007 laufen?
oho-da ist m.E. einiges falsch gelaufen.