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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ist durch ein Hochwasser (hier durch die Jahrhundertflut im Osten) ein Ladenlokal auf längere Zeit unbrauchbar geworden, so kann der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn er darauf angewiesen ist, seine Geschäfte alsbald wieder aufzunehmen und er sonst in Existenznot geriete (Amtsgericht Grimma, 2 C 983/02). <br />
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Betriebskosten: Vermieter dürfen zwar die laufenden Kosten der Gartenpflege auf die Mieter umlegen, wenn ihnen die Gartennutzung gestattet ist. Die Anschaffung von Gartengeräten (etwa: den Rasenmäher) gehört aber nicht dazu, weil es sich dabei nicht um "laufende Betriebskosten" handelt (Landgericht Potsdam, 11 S 81/01). <br />
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Mietminderung: Rügt ein (hier: gewerblicher) Mieter die "unerträglichen Temperaturen infolge Sonneneinstrahlung", nachdem er zwei Jahre lang die volle Miete gezahlt hat, so kann er nachträglich keine Mietminderung geltend machen. Andererseits darf der Vermieter nicht die volle Miete nachverlangen, wenn der Mieter mehr als drei Jahre lang wegen des Mangels die Miete unbeanstandet gekürzt hatte. In beiden Fällen waren die Ansprüche verwirkt (Bundesgerichtshof, XII ZR 66/01). <br />
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Vertragsrecht: Enthält ein Kaufvertrag (hier über ein Ortsrandgrundstück mit ländlichem Wohnhaus, zwei Blockhütten und Weidefläche) die Klausel, dass dem Verkäufer "wesentliche unsichtbare Mängel nicht bekannt" seien, so bedeutet das nicht, dass der Käufer später beweisen muss, er sei über "offenbarungspflichtige Umstände" (hier: fehlende Baugenehmigung für die Blockhütten) nicht informiert worden (Bundesgerichtshof, V ZR 100/02). <br />
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Mietrecht: Könnte ein Mieter nach einer Modernisierungsmaßnahme die erhöhte Miete nicht mehr bezahlen, so kann er der Maßnahme widersprechen. Das gilt allerdings nicht, wenn die Modernisierung nötig war, um die Wohnungen auf den heute üblichen Standard zu bringen (Landgericht Berlin, 63 S 239/01). <br />
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Mietrecht: Kauft eine Wohnungsgenossenschaft Siedlungshäuser, so kann sie von den darin wohnenden Mietern nicht verlangen, der Genossenschaft beizutreten - erst recht ihnen nicht kündigen, wenn sie den Beitritt verweigern oder eine zunächst begründete Mitgliedschaft wieder auflösen (Amtsgericht Weißwasser, 6 C 720/02). <br />
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Betriebskosten: Vermieter sind nicht berechtigt, die Miete für Abfallbehälter als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen, da die Tragung von Abfallgebühren schon begrifflich Mietkosten für Müllcontainer nicht einschließt und "deren Vorhandensein von den Parteien vorausgesetzt wird" (LG Neuruppin, 4 S 241/02). <br />
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Betriebskosten: Sieht ein Mietvertrag für die Pflege des hinter dem Haus (hier: in einer Wohnungseigentumsanlage) befindlichen Gartens keine Kosten für die Pflege vor, so darf der Vermieter entsprechende Aufwendungen nicht mehr auf die Mieter umlegen, wenn er sich entschließt, für die Gartenpflege eine Fachfirma einzusetzen. Daran ändert nichts, dass der Vermieter durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft an die neue Situation gebunden ist (Landgericht Neuruppin, 4 S 241/02). <br />
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Nachbarrecht: Ein Hauseigentümer muss es nicht hinnehmen, dass sein Nachbar ihm einen 3,5 Meter hohen Holz-Freisitz "vor die Nase setzt" (hier: in einer Entfernung von rund drei Metern vor dem Küchenfenster). Wird einem Hauseigentümer "gewaltsam Licht und Sicht genommen", so muss die "unzumutbare Situation" rückgängig gemacht werden (Landgericht Coburg, 33 S 34/03). <br />
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Schönheitsreparaturen: Wird ein Mieter per Mietvertrag dazu verpflichtet, sowohl regelmäßige Schönheitsreparaturen während des laufenden Mietverhältnisses durchzuführen als auch am Ende der Mietzeit die Wohnung komplett zu renovieren, so braucht der Mieter - weil die Klauseln unzulässig sind - gar nicht zu Farbe und Pinsel zu greifen(Landgericht Düsseldorf, 21 S 69/02). <br />
Quelle:Welt.de
Stichwörter: urteile

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