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Instandhaltungspauschale

Der Mieter einer preisgebundenen Wohnung hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Auszahlung des Betrages der Instandhaltungskosten- pauschale, der von ihm mit der Kostenmiete zwar gezahlt wurde, aber vom Vermieter während der Mietdauer nicht für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet wurde. (LG Regensburg, Az. 2 S 317/95, aus: WM 2/97, S. 115)

Instandhaltung: Isolierglasfenster statt Kastendoppelfenster

Der Austausch reparierfähiger Kastendoppelfenster durch Isolierglasfenster ist keine Instandhaltungsmaßnahme, die vom Mieter geduldet werden muss. Das gilt sogar dann, wenn die Kastendoppelfenster nicht ganz den Auflagen des Denkmalschutzes entsprechen und die Isolierglasfenster das alte historische Gesamtbild wieder herstellen würden. (AG Berlin Schöneberg, Az. 12 C 302/00, aus: MM 3/01, S. 47)

Isolierverglaste Fenster anstatt vorhandener Doppelkastenfenster muss der Mieter nicht dulden. Unerheblich ist hierbei das Alter der Fenster (hier: über 100 Jahre) und ihr regelmäßig anfallender Reparaturbedarf (hier: alle 3 Jahre). (AG Berlin Mitte, Az. 6 C 23/02, aus: MM5/03, S. 47)

Ohne Zustimmung der Mieter darf der Vermieter vorhandene Holzkastendoppelfenster nicht durch Isolierglasfenster ersetzen. Auch nicht im Rahmen der Instandsetzung. Sind vorhandene Holzkastendoppelfenster nicht mehr zu reparieren, müssen neue Holzkastendoppelfenster eingebaut werden; denn der Austausch gegen Isolierglasfenster stellt eine Veränderung der Mietsache dar, wozu der Vermieter nicht befugt ist. Grund: die Fenster sehen anders aus, öffnen sich anders, vor allem weiter in den Raum hinein, und erfordern anderes Lüftungsverhalten. (LG Berlin, Az. 62 S 238/01, aus: MM 3/02, S. 37)
Stichwörter: instandhaltungspauschale

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