forsetis 12.02.2020 08:29
Entscheidender ist doch die Frage, in welchem Zustand wurde die Wohnung angemietet? Denn eine Verbesserung der Optik ist man dem Vermieter nicht geschuldet. Darum ist das, was da mit alten Zustand beschrieben ist, nicht wirklich hilfreich. Darum reicht es, dass die Wohnung besenrein zurück gegeben wird. Wie in etlichen BGH Urteilen ausgeurteilt wurde.
Mieter123 21.03.2020 12:23
Dieses bedarf eigendlich keine Antwort xx125, denn das steht im Mietsvertrag.(genau lesen)
Putzen und alles Weiß streichen und dann fertig.
Kräftige, knallige Farben, sowie Fototapete müssen runter.
sorata 03.03.2021 12:50
Habe vor 4 Arbeitstagen einen Mietvertrag für eine Wohnung ab dem 01.06.2021 unterschrieben. Die Wohnung ist noch nicht frei und ich habe sie mir noch nicht ansehen können, weil der gegenwärtige Mieter nicht anwesend war. Mir wurde bisher auch kein Termin für eine Besichtigung mitgeteilt. Könnte ich deshalb vom Vertrag zurücktreten, da ich inzwischen eine bessere Option habe?