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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir haben am 31.08.06 per Einschreiben+Rückschein
unserem Vermieter unsere Kündigung geschickt.
Diese darf ja bis zum 3.Werktag des Folgemonats eintreffen.
Heute (01.09.06) hat lt. Sendungsstatus-Online der Postbote bei
Überbringung des Einschreibens den Vermieter nicht angetroffen.
Es wurde eine Benachrichtigung hinterlegt.
Meine Frage : reicht uns der nachweisbare "nicht-angetroffen-Tag
01.09." oder muß der Vermieter jetzt schnell das Einschreiben abholen in der Post-Filiale ? Wenn ja, könnte es knapp werden...
Denke aber, dass wir auf der sicheren Seite sind , stimmts ???
Danke schonmal für Eure Antworten !
Marc

2 Kommentare zu „Kündigung per Einschreiben m.Rückschein ...”

fin Experte!

User hat Forenverbot

Marc

..danke fin,
habe ich mir fast gedacht - aber man macht sich halt so seine Gedanken (..hoffentlich geht alles gut...).
Danke nochmal für die (super)schnelle Antwort !
Marc

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