Berthelstal 10.12.2010 14:25
Geht nur mit Einvernehmen des anderen Vertragspartners; ansonsten müssen Sie gemeinsam kündigen. Die Frist beträgt 3 Monate, vorausgesetzt Sie haben nicht leichtfertig diese Frist aufs Spiel gesetzt.
Balkonexperte 10.12.2010 14:26
Nö, einen Mietvertrag kann man nicht aus persönlichen Gründen rückgängig machen.
Dass Sie und Ihre Freundin sich getrennt haben, ist dem Vermieter schnurzegal.
Sie und Ihre Ex sollten diesen Vertrag bis zum dritten Werktag im Januar (05.01.)beweisbar kündigen, dann läuft der Vertrag am 31.03. aus. D.h., dass Sie beide auch bis dahin die Miete bezahlen müssen.