mono 06.05.2012 17:36
Widersprechen sich formularvertraglich vereinbarte Klauseln/ Zustandsbeschreibungen, so muss sich dies im Zweifelsfall der Verwender, hier: die Hausverwaltung/ der Eigentümer zurechnen lassen.
Andere Frage: Haben Sie die handschriftliche Änderung im Vertrag vorgenommen, bevor oder nachdem der Verwalter/ Eigentümer unterzeichnet hat ?
Tobias_67 06.05.2012 18:58
Vielen Dank für die Rückmeldung! Ich habe vor Unterschrift der Verwaltung / Eigentümer beide Exemplare geändert mit meiner Unterschrift danaeben. Danach gingen die beiden Exemplare zum Verwalter/Eigentümer.