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Tobias_67 hat diese Frage gestellt
Liebe Forum-Nutzer,

mein Vormieter ist vorfristig (also vor Beendigung seiner Kündigungsfrist) aus seiner Wohnung ausgezogen und hat mit dabei laut Übergabeprotokoll 3 Schlüssel übergeben. Nach Auslaufen des Untermietverhältnis zwischen meinem Vormieter und mir habe ich den Mietvertrag mit dem Eigentümer geschlossen. Dabei stand im Mietvertrag fälschlicherweise 4 Schlüssel, die ich vor Unterschrift des Mietvertragses in beiden Verträgen mit Stift in 3 Schlüssel geändert und unterschrieben habe.

Nach der Beendigung des formellen Mietverhältnisses zwischen meinem Vormieter und dem Eigentümer gab es auch noch mal eine Übergabeprotokoll, bei dem ich dann allerdings geschlafen habe und 4 Schlüssel, anstelle von 3 quittiert habe.

Nach Auszug möchte nun der Vermieter bzw. die Hausverwaltung nun das Schloss austauschen, weil ich nur Schlüssel 3 zurückgegeben habe?

Hat der von mir angepasste Mietvertrag (3 Schlüssel) und das erste Übergabeprotokoll (3 Schlüssel) mit meinem Vormieter weniger Beweiskraft als das zweite Übergabeprotokoll (4 Schlüssel; bei dem ich nicht aufmerksam gewesen bin?)

Für eine kurze Rückmeldung wäre ich dankbar!

Viele Grüße
Tobias Müller

2 Kommentare zu „Mietvertrag stimmt nicht mit Übergabeprotokoll überein”

mono Experte! 06.05.2012 17:36

Widersprechen sich formularvertraglich vereinbarte Klauseln/ Zustandsbeschreibungen, so muss sich dies im Zweifelsfall der Verwender, hier: die Hausverwaltung/ der Eigentümer zurechnen lassen.

Andere Frage: Haben Sie die handschriftliche Änderung im Vertrag vorgenommen, bevor oder nachdem der Verwalter/ Eigentümer unterzeichnet hat ?

Tobias_67 06.05.2012 18:58

Vielen Dank für die Rückmeldung! Ich habe vor Unterschrift der Verwaltung / Eigentümer beide Exemplare geändert mit meiner Unterschrift danaeben. Danach gingen die beiden Exemplare zum Verwalter/Eigentümer.

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