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rocko hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine Frage: ich habe letzten September einen Mietvertrag unterschrieben über ein Jahr von 30. Oktober 2009 bis 30. September 2010.

Nun gefällt es mir aber schon länger nicht mehr in der Wohnung und ich habe am 4. Februar der Vermieterin gesagt (nichts schriftlich), dass ich raus will. Sie verwies mich auf den Mietvertrag.

Nun habe ich aber irgendwas gehört von 3 Monate Kündigungsfrist. Gilt dies auch hier in diesem Fall und wenn ja hätte ich meine Absichten im Februar schriftlich klarmachen müssen?

Ich will unbedingt zum August raus.

Hoffe es kann mir jemand helfen :)


Mit freundlichen Grüßen Rocko

8 Kommentare zu „Mietvertrag über 1 Jahr vorzeitig kündigen?”

Berthelstal Experte! 30.04.2010 19:18

Kann nicht beantwortet werden, da Sie nicht angegeben haben, ob es sich um einen qualifizierten Zeitmietvertrag oder einen Kündigungsverzicht handelt.

rocko 02.05.2010 14:34

Hallo Berthelstal,

kenne mich leider gar nicht in der Materie aus, deshalb habe ich mal ein BIld hochgeladen ich hoffe das hilft.

http://i44.tinypic.com/ypgcl.jpg

Mfg Rocko

edy Experte! 02.05.2010 16:41

Hallo Rocko,
m.E. handelt es sich hier um einen Zeit-
mietvertrag.
siehe folgender Link:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/z1/zeitmietvertrag.htm

demnach musst du bis 30.Sep.2010 bleiben.


lg
edy

Berthelstal Experte! 03.05.2010 07:50

Heikle Sache!
1. Ein qualifizierter Zeitmietvertrag ist es nicht, da die dafür erforderliche Begründung zwingend vorgeschrieben ist. Fehlt die Begründung ist es ein unbefristeter Mietvertrag.

2. Ein Kündigungsverzicht kann nur bei unbefristeten Mietverträgen vereinbart werden. Solch einer liegt hier nicht vor.

Welche Variante hier nun tatsächlich zum Tragen kommt, kann ich nicht sicher beurteilen.
Es empfielt sich also professionellen Rat beim Anwalt zu holen.

rocko 03.05.2010 21:58

Hallo Edy, hallo berthelstal,

vielen Dank für Ihre Einschätzungen.

Ich frage mich bloß ob sich der Anwalt lohnt, ich will zwar die letzten zwei Monate nicht bleiben aber die 600 Euro wären dann wohl locker bei einem Anwalt auch weg vor allem wenn sich die Sache dann bis zu Gericht ziehen sollte...

Da hilft wohl bloß mit den Vermieterin freundlich verhandeln.

Mfg Rocko

Berthelstal Experte! 04.05.2010 08:25

Solch vernünftige Entscheidungen hört man hier selten. Vor einen Gang zum Anwalt sollte man immer eine Kosten/Nutzen-Analyse vornehmen.

edy Experte! 05.05.2010 10:09

Hallo Rocko,
Vielleicht lässt der VM mit sich über einen
Aufhebungsvertrag reden.
Du ziehst 2 Monate vorher aus und bezahlst
für einen Monat.
So ist genug Zeit für evtl.Reperaturen
des VM usw.

lg
edy

rocko 08.05.2010 11:01

Hallo,

vielen Dank nochmals für eure Hilfe, ich werde mit dem VM reden.


Mit freundlichen Grüßen

Rocko

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