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Etappe hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne in einem Hochhaus, wo auf dem dazugehörigen Gelände, Garagen und Stellplätze vorhanden sind. Das Hochhaus verfügt über 36 Wohnungen. Zu 18 Wohnungen gehört eine Garage und ansonsten stehen für die übrigen Eigentümer bzw. Mieter und für Gäste 22 Stellplätze zur Verfügung.Mittlerweile hat sich die Unsitte entwickelt, das Eigentümer bzw. Mieter ihre Garagen zweckentfremden,also als zusätzlichen Stauraum für andere Dinge benutzen und ihre Autos auf den Stellplätzen abstellen. z.Zt. sind es 8 Fahrzeuge.
Meine Frage: Dürfen Garagen zweckentfremdet werden ?
Haben Eigentümer bzw. Mieter ein Anrecht auf einen Stellplatz die über keine eigene Garage verfügen?
Ich hoffe sehr auf eine Antwort.
Danke im Voraus.
E.Tappe

2 Kommentare zu „Garagen zweckentfremden ”

Berthelstal Experte! 05.11.2011 17:32

Der Eigentümer kann seine Garage nutzen wie er will.
Würden Sie sich vorschreiben lassen wollen, welche Möbel oder Einrichtungsgegenstände Sie in Ihrer Eigentumswohnung aufstellen dürfen.
Damit ist die Frage beantwortet.

dvik 07.11.2011 17:17

Eine Zweckentfremdung ist nur statthaft, wenn es sich nach der Brandschutzverodnung NICHT um leicht brennbare Gegenstände handelt. Hier kann die örtliche Feuerwehr entsprechende Auskünfte (kostenfrei) geben.

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