Berthelstal 05.11.2011 17:32
Der Eigentümer kann seine Garage nutzen wie er will.
Würden Sie sich vorschreiben lassen wollen, welche Möbel oder Einrichtungsgegenstände Sie in Ihrer Eigentumswohnung aufstellen dürfen.
Damit ist die Frage beantwortet.
dvik 07.11.2011 17:17
Eine Zweckentfremdung ist nur statthaft, wenn es sich nach der Brandschutzverodnung NICHT um leicht brennbare Gegenstände handelt. Hier kann die örtliche Feuerwehr entsprechende Auskünfte (kostenfrei) geben.