Ghostraider
Wenn diese Person den Mietvertrag mit unterschrieben hat müssen alle kündigen, oder es muss, wenn er diese Kündigung nicht unterschreibt darauf geklagt werden.
Danach können die anderen Mitbewohner einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen.
Anderseits, wenn diese Person einen Untermietvertrag mit Ihnen abgeschlossen hat, haben Sie das Recht auf fristlose Kündigung da der Untermieter zwei aufeinander folgende Mieten nicht gezahlt hat.
Hinzu kommt noch das Sie evtl. wegen groben Vertrauensbruch auch fristlos die Person raus bekommen, aber im ganzen würde ich den Weg zum Rechtsanwalt empfehlen der Ihnen bestimmt weiter helfen kann.
Gruß
ghost
Waaaaghdok
Vielen Dank für die information