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Waaaaghdok hat diese Frage gestellt
Hallo
ich hätte eine Frage zum Mietrecht in Wohngemeinschaften.
Meiner Partnerin und ich Leben in einer Wohngemeindschaft mit einem Bekannten von uns.
Im Mietvertrag sind alle drei eingetragen.
Ich hätte nun die Frage wie meine Chancen stehen ihn raus zu werfen. Er hat 4 Monate "vergessen" die Miete zu zahlen (geht auf ein Gemeindschaftskonto in meinem Namen und wurde deshalb erst später bemerkt), mir und meiner Partnerin Gegenstände gestohlen und mutwillige Sachbeschädigung an Geburtstagsgeschenken meiner Freundin vollzogen.
Auserdem durchsuchten Polizeibeamte vor ca einem Jahr die Wohnung da mein Mitbewohner wegen Drogenbesitzes und/oder handel damit Angeklagt wurde.

Ich hoffe das man irgendeinen dieser Punkte verwenden kann um ihn aus der Wohnung zu werfen. (Ich denke es ist verständlich das ich mit so einer Person nichts mehr zu tun haben will)

Stichwörter: wg + Wohngemeindschaft + mietrecht

2 Kommentare zu „Mietrecht WG bezüglich Rauswurf”

Ghostraider Experte!

Wenn diese Person den Mietvertrag mit unterschrieben hat müssen alle kündigen, oder es muss, wenn er diese Kündigung nicht unterschreibt darauf geklagt werden.
Danach können die anderen Mitbewohner einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen.
Anderseits, wenn diese Person einen Untermietvertrag mit Ihnen abgeschlossen hat, haben Sie das Recht auf fristlose Kündigung da der Untermieter zwei aufeinander folgende Mieten nicht gezahlt hat.
Hinzu kommt noch das Sie evtl. wegen groben Vertrauensbruch auch fristlos die Person raus bekommen, aber im ganzen würde ich den Weg zum Rechtsanwalt empfehlen der Ihnen bestimmt weiter helfen kann.

Gruß
ghost

Waaaaghdok

Vielen Dank für die information

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