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Umwandlung - Kündigungsschutz: Nach Umwandlung einer vermieteten Wohnung in Wohnungseigentum genießt der Mieter in Hamburg auf Grund der "Verordnung zur Verlängerung der Kündigungsschutzfrist für Wohnraum" 10 Jahre lang Schutz vor Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigungen.
Umwandlungsverordnung: Die Umwandlungsverordnung bietet Mietern in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung zusätzlichen Schutz vor Verdrängung durch Umwandlung der Wohnungen in Wohnungseigentum.