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Christon hat diese Frage gestellt
Vermieter A erstellt ein Mietvertrag in dem er einem Untervermieter 5 Zimmer untervermietet. Es war aber nur eins vorgesehen. Den Fehler hat der Untervermieter nicht bemerkt, da die Kopie des Vertrages erst nach Einzug ausgehändigt wurde.
Ist dieser Mietvertrag ungültig da hier nicht viel stimmt ( es wurden auch 81qm untervermietet). Soviel hat die ganze Wonung wohl kaum.
Wie ist hier Lage?

1 Kommentar zu „Mietvertrag ungültig”

forsetis Experte! 31.05.2012 09:06

Der Vertrag ist an sich nicht ungültig, denn Sie haben ja dort gewohnt und Miete bezahlt. Er ist nur in der Zahl der Zimmer und der Größe unzutreffend.

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