Susanne
Ich würde mir da keine Sorgen machen.
Der_Mario
Was genau steht über Haustierhaltung in Deinem Mietvertrag? Bitte mal zitieren.
(Katzen sind keine Kleintiere!)
CarstenK
Es steht Sinngemäs geschrieben das keine Tierhaltung erlaubt ist ohne die zustimmung der Vermieter einzuholen. Aber Kleintiere sind ohne Erlaubniss gestattet. Ich muß dazu sagen das die Katze nicht viel größer ist als ein großes Kanickel (sorry)
Seltsam finde ich das jetzt erst nach einem Jahr so ein Ärger auftritt. Die Vermieterin wuste von Einzug an das auch die Katze mit einzieht. Beschwert hat sie sich nie, ebenso wenig die anderen Hausbewohner.
Die Fristlose Kündigung in Schrifftlicher Form ist auch noch nicht da.
Mal sehen wie das weiter geht in diesem (Irren-)Haus.
Der_Mario
Unerlaubte Tierhaltung rechtfertigt keine Kündigung, erst recht keine fristlose, sondern bestenfalls einen Unterlassungsanspruch.
Bei einer Katze wäre die vorherige Zustimmung des Vermieters erfoderlich gewesen, da Katzen nicht als Kleintiere gelten. Aber da sie davon wusste, kann man das als Zustimmung deuten.
Sollte also eine Kündigung ausschließlich mit der Begründung der unerlaubten Tierhaltung kommen, ist die nichtig.