Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich habe ein Problem mit meiner Vermieterin. Es geht um meine Katze.
Meine Vermieterin hat mir gestern vorab Mündlich wegen dem Haustier eine Fristlose Kündigung ausgesprochen.
Die Katze lebt allerdings schon seit 1 Jahr in unserer Wohnung ohne das sich andere Mietparteien (es sind ohne uns noch 7 Mietaprteien) über Belästigung o.ä. beschwert haben.
Die Katze geht nicht ins Freie, kratzt auch nicht an Türrahmen oder anderen Wohnungsteilen rum.
Es steht zwar geschrieben das Haustiere nicht erlaubt sind aber ich meine das Kleintiere sehr wohl gestattet werden müssen.
Kurzum es entsteht kein Schaden durch die Katze.

In unserem Haushalt lebt meine Freundin und unser Sohn (fast 3).
Kann die Vermieterin uns einfach so nach einem Jahr fristlos Kündigen?

Am Montag hab ich ein Termin bei meiner RAin aber bin dankbar für Vorabinformationen.

Grüße
Carsten
Stichwörter: katze + kündigung + wegen + fristlose

4 Kommentare zu „Fristlose Kündigung wegen Katze”

Susanne Experte!

Ich würde mir da keine Sorgen machen.

Der_Mario Experte!

Was genau steht über Haustierhaltung in Deinem Mietvertrag? Bitte mal zitieren.
(Katzen sind keine Kleintiere!)

CarstenK

Es steht Sinngemäs geschrieben das keine Tierhaltung erlaubt ist ohne die zustimmung der Vermieter einzuholen. Aber Kleintiere sind ohne Erlaubniss gestattet. Ich muß dazu sagen das die Katze nicht viel größer ist als ein großes Kanickel (sorry)

Seltsam finde ich das jetzt erst nach einem Jahr so ein Ärger auftritt. Die Vermieterin wuste von Einzug an das auch die Katze mit einzieht. Beschwert hat sie sich nie, ebenso wenig die anderen Hausbewohner.

Die Fristlose Kündigung in Schrifftlicher Form ist auch noch nicht da.
Mal sehen wie das weiter geht in diesem (Irren-)Haus.

Der_Mario Experte!

Unerlaubte Tierhaltung rechtfertigt keine Kündigung, erst recht keine fristlose, sondern bestenfalls einen Unterlassungsanspruch.
Bei einer Katze wäre die vorherige Zustimmung des Vermieters erfoderlich gewesen, da Katzen nicht als Kleintiere gelten. Aber da sie davon wusste, kann man das als Zustimmung deuten.
Sollte also eine Kündigung ausschließlich mit der Begründung der unerlaubten Tierhaltung kommen, ist die nichtig.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.