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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin zum 30.06.2005 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Die Mietkaution wollte der Vermieter erst nach der kompletten abrechnung des Jahres 2005 ausbezahlen. Wie lange muß ich jetzt noch im Jahr 2006 warten, bis ich den Vermieter anmahne? Welcher Zeitraum ist angemessen?

Viele Grüße

Heidi
Stichwörter: einbehalten + kaution + lange

3 Kommentare zu „Wie lange Kaution einbehalten”

belnea

Ich bin in den 4.Stock (Dachgeschoss) in einer Altbauwohnung zugezogen und musste feststellen,das alle anderen Mieter wegen Angst vor Einbrüchen die Hauseingangstür rund um die Uhr verschlossen halten.Ich empfinde das als erheblichen Mangel,da ich den Türöffner nicht nutzen kann.Ich kann mich auch den Gewohnheiten der anderen Mieter nicht anpassen (was ich durchaus würde wenn ich könnte), einen Schlüssel bei Besuch oder Notfall aus dem Fenster zu werfen,da ich von meinen Fenstern nur die Dachrinne und die gegenüberliegende Strassenseite sehen kann und das nächstmögliche Treppenhausfenster 1 1/2 Etagen tiefer liegt!! Auf meiner Treppenhausetage ist nur ein Oberlicht.In der Hausordnung steht,das die Haustür von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr GEschlossen sein muss und von später kommenden Mietern VERschlossen werden soll!?! Es steht auch darin,das durch einen Mehrheitsbeschluss der Mieter andere Schliesszeiten bestimmt werden können,was allerdings noch nicht geschehen ist. Ist solch eine Klausel wirksam und wenn ja,dürfte sich die neue Schliesszeit auf 24 Stunden erstrecken??? Ich habe mögliche Texte im BGB,HBO und Brandschutzverordnung gefunden,weiß aber nicht wirklich was für diesen Fall maßgebend wäre.Gibt es für solch einen Fall eine klare Aussage oder gar ein Urteil?? Danke <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

Isi

Hallo,

ich hatte im September Wohnungsuebergabe, dabei wurde ein Haarriss am Waschbecken bemaengelt. Meine Versicherung hat den Schaden bezahlt, allerdings nicht die kompletten Kosten, sondern etwas abgezogen weil das Waschbecken schon einige Jahre alt war.

Jetzt will mein Ex-Vermieter mir die fehlende Summen von dem bezahlten Betrag meiner Versicherung und dem Neukauf von der Kaution abziehen.

Ist das rechtens - ich denke das ist doch wie beim KFZ ich wuerde fuer ein Auto auch nicht den Neupreis bekommen wenn der Wagen schon 5 Jahre alt ist.

Gibt es darueber Urteile???

Vielen Dank und liebe Gruesse

Isi

Wolfsmond

Hallo !

Seit neun Monaten wohne ich in einem kleinen Gartenhäuschen, vom Vermieter zuvor jahrelang als Sauna genutzt und dann zum Wohnraum umgebaut, deren Wasserleitungen offensichtlich nicht tief genug in die Erde gelegt wurden.

Bereits am 31.12.2005 hatte ich den ganzen Tag kein Wasser (Die Außentemperatur lag bei -4 Grad) . Erst spät abends, nachdem die Temperatur wieder auf über Null Grad gestiegen war, tauten die Rohre wieder auf.
Heute haben wir eine Temperatur von -5 Grad und wieder ist kein Wasser vorhanden. Toilette, Dusche und Waschbecken sind knochentrocken...

Nachdem ich dies meiner sehr uneinsichtigen Vermieterin heute mitgeteilt und aufgefordert habe diesen Mangel umgehend zu beseitigen, erfolgte lediglich die Antwort, das sie jetzt keine Möglichkeit habe die Rohre tiefer zu verlegen und ich "übergangsmäßig" bis zum Frühjahr <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> , im Nachbarhaus duschen könnte.

Das dieser Mangel meiner Vermieterin nicht unbekannt sein dürfte ist klar, denn die Wohnung wird schon seit Jahren vermietet, allerdings welchseln die Mieter meiner Wohnung ( nach Aussagen von anderen ehemaligen Mietern) mindenstens 2x im Jahr.

Ich habe meiner uneinsichtigen Vermieterin nun angedroht die Miete für jeden Tag zu kürzen, an dem ich kein Wasser zu Verfügung habe. Selbstverständlich kam von der Vermieterin sofort die Androhung mich zu kündigen, wenn ich die Miete kürzen würde...

Meine Frage nun lautet; wieviel Prozent meiner Miete (Kalt- oder Warmmiete) kann ich pro Tag kürzen?


Gruß und besten Dank !

Nils

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