Bladder 26.12.2010 09:36
Eine Mitteilung an den Vermieter genügt und Sie können mit dem Tag der Meldung an den Vermieter die Brutto-Miete bis zu 80% mindern.
Toilette (unbenutzbar)
LG Berlin, MM 1988, S. 213.
80 % Mietminderung
Aber Vorsicht:
- dieses Beispiel bezieht sich auf die einzige Toilette in der Wohnung
- der Mieter ist beweispflichtig
Die Mietminderung ist nicht anzukündigen oder zu beantragen, sie tritt per Gesetz ein (§536 BGB).
Sie kann direkt mit der Mietzahlung verrechnet werden.
Bei der hier dargestellten Höhe der Minderung, sollte man aber dem Vermieter schon eine Warnung zukommen lassen.
Berthelstal 26.12.2010 10:14
Rechtlich können Sie schon eine Minderung in Betracht ziehen. Derselbe Zustand ist dem Vermieter bereits vor einem Jahr bekannt geworden. Ob es für einen oder 2 Tage lohnt, na ich weiß nicht.
Aber als einen Warnschuß für seine Untätigkeit wäre es aber wiederum angebracht. Machen Sie das Beste draus.
bitteumrat 26.12.2010 15:37
Wir hatten in unsere letzen Wohnung das gleiche Problem und der Vermiter war nie zu erreichen. Wir haben das Problem so gelöst, das wir den Ablauf der Waschmaschiene ins Klobecken geleitet und den Klodeckel einfach 5 cm höher gemacht haben.
Damit floss das Warme Waschmaschienenwasser ins Klo und wir hatten nie mehr Probleme damit.
Allerdings sind wir auch ein 5 Personen Haushalt und da läuft mindestens eine Maschiene am Tag ^^