Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Kaan hat diese Frage gestellt
Die Studenten WG Suche in München ist eine hekle Angelegenheit und selbst beim vielen Abklappern der Wohnungen (hier einige Tipps auf http://muenchen-sehen.com/2012/10/20/studenten-wg-gesucht-empfehlenswerte-tipps-bei-der-suche-nach-der-passenden-unterkunft/) müssen Abstriche gemacht werden. Wie gehe ich gegen den Vermieter vor, wenn er Mängel und Schäden vorenthält, die beim ersten Besichtigungstermin nciht ersichtlich waren, z.B. weil die Heizugn im Winter fehlt und man die Bude im Sommer sich anschaute?

1 Kommentar zu „Mängel in Wohnungen - wie vorgehen?”

forsetis Experte! 13.12.2013 09:24

Mit dieser Ausrede werden Sie keine Punkte machen. Auch im Sommer wäre das Nichtvorhandensein einer Heizmöglichkeit nicht zu verheimlichen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, das Zimmer mit Elektroradiatoren o.ä. zu beheizen, dann wäre die Mindestanforderung an einen Wohnraum erfüllt. Schäden, die bei der Besichtigung nicht ersichtlich waren sollten Sie dem Vermieter schnellstens beweisbar schriftlich mitteilen, damit Sie bei Auszug nicht haftbar gemacht werden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.