forsetis 13.12.2013 09:24
Mit dieser Ausrede werden Sie keine Punkte machen. Auch im Sommer wäre das Nichtvorhandensein einer Heizmöglichkeit nicht zu verheimlichen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, das Zimmer mit Elektroradiatoren o.ä. zu beheizen, dann wäre die Mindestanforderung an einen Wohnraum erfüllt. Schäden, die bei der Besichtigung nicht ersichtlich waren sollten Sie dem Vermieter schnellstens beweisbar schriftlich mitteilen, damit Sie bei Auszug nicht haftbar gemacht werden.