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Nadine28 hat diese Frage gestellt
Ich hab ein echt blödes Problem. Mein Freund und ich hatten uns vor ein paar Monaten entschieden eine gemeinsame Wohnung zu suchen. Wir haben prompt eine gefunden, mein derzeitige Mieter hat eine 3 Zimmer Wohnung frei. Wir haben wochenlang geplant und dem Mieter per Mail und mündlich zugesagt. Der Vermieter hat sogar extra für uns die Vormieterin im März jetzt ausziehen lassen, sodass wir im April renovieren können. Jetzt kommt das PRoblem: Mein Freund möchte doch lieber ein Haus kaufen und demnach die Mietwohnung nicht mehr beziehen. Wie ist jetzt die Rechtslage? Ich habe mündlich und per Mail zugesagt und bereits alles organisatorisches mit dem Vermieter geklärt. Er ist auch ein sehr netter und kulanter Vermieter. Den Mietvertrag haben wir noch nicht unterschrieben. Können wir jetzt die Wohnung einfach absagen? Regulär wäre der Mietbeginn am 1.5., so hatten wir es mündlich und per Mail vereinbart. Das ist mir auch jetzt alles total unangenehm, aber ich muss den Vermieter ja jetzt schnell die Entscheidung mitteilen.
Über eine Antwort würde ich mich total freuen. Bin etwas verzweifelt. Lieben Gruß

2 Kommentare zu „Mietwohnung mündlich und per Mail zugesagt”

Forseti Experte! 08.03.2012 17:00

Auch wenn "nur" mündlich und per Mail, dieser Mietvertrag hat Bestand. Sie können Ihn aber mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten schriftlich zum 30.06. kündigen. D.H. Sie bezahlen 3 Monate Miete und haben das Problem gelöst.

Mietverträge können wirsam mündlich abgeschlossen werden, zur Kündigung ist aber eine schriftliche Erklärung mit Originalunterschrift nötig.

Berthelstal Experte! 08.03.2012 17:34

Wie bereits gesagt können Mietverträge auch mündlich geschlossen werden. Sie haben dann diesselbe Rechtskraft wie schriftliche.
Das gilt aber nicht, wenn ein schrfitlicher Vertrag von Anbeginn vorgesehen war und lediglich einzelne Modalitäten noch der Konkretisierung bedurften.

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