Forseti 08.03.2012 17:00
Auch wenn "nur" mündlich und per Mail, dieser Mietvertrag hat Bestand. Sie können Ihn aber mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten schriftlich zum 30.06. kündigen. D.H. Sie bezahlen 3 Monate Miete und haben das Problem gelöst.
Mietverträge können wirsam mündlich abgeschlossen werden, zur Kündigung ist aber eine schriftliche Erklärung mit Originalunterschrift nötig.
Berthelstal 08.03.2012 17:34
Wie bereits gesagt können Mietverträge auch mündlich geschlossen werden. Sie haben dann diesselbe Rechtskraft wie schriftliche.
Das gilt aber nicht, wenn ein schrfitlicher Vertrag von Anbeginn vorgesehen war und lediglich einzelne Modalitäten noch der Konkretisierung bedurften.