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PierreMira0910 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

habe ein Problem mit unserem Vermieter.
Sind im November 2010 in eine neu sanierte Wohnung von Baujahr 1997 eingezogen. Nach kürzester Zeit hatten wir bereits den sogenannten " Fogging " Effekt , sowie eine Luftfeuchtigkeit von über 85% . Die Antwort des Vermieters war, wie nicht anders zu erwarten , " das schlechte Lüftungsverhalten" , doch auch nach mehrmals täglichem Stosslüften , ist das Problem der Luftfeuchtigkeit nicht weg. Danach stellte er uns einen Bautrockner in die Wohnung, der im Betrieb eine nicht alszuhalten Geräuschkulisse von sich gab. Dann haben wir im Juni bemerkt das die , im März erworbene Matratze , unserers Neugeborernen Sohnes von der unterseite schimmelt. Wir informierten natürlich unseren Vermieter telefonisch , der wieder auf das Lüftungsverhalten ansprach. Wir können uns dahingehend jedoch kein verschulden vorwerfen. Es wird morgens sowie nachmittags Stoßgelüftet.
Auch nach mehrmaligem telefonischen Kontakten änderte sich weiterhin nichts. Wir haben eine neue Immobilie gefunden. Haben daraufhin am 28.12.2011 per Einschreiben fristgerecht zum 31.03.2012 gekündigt, jedoch mit der Bitte um eine frühere Entlassung aus dem Mietverhältnis , und alle Gründe nochmals aufgeführt ( Schimmelnde Matratzen , etc. ) .
Haben unserem Vermieter sogar noch 4 Nachmieter Kandidaten zukommen lassen ( 2x zum 15.2.2012 , 1x 01.03.12 und 1x 01.04.12 ) , er hat sich für die Kanditaten zum 01.04. entschieden.
Desweiteren ist unser Vermieter nicht mehr für uns zu erreichen , seine Sekräterin hat uns dies auch in diesem Wortlaut mitgeteilt.
Was können wir machen???

MfG
Pierre

6 Kommentare zu „Vermieter ist nicht für uns zu sprechen”

Forseti Experte! 30.01.2012 13:50

Warum wollen Sie denn den Vermieter sprechen? Sie haben beweisbar gekündigt, dazu benötigen Sie keine Antwort des Vermieters. Dann haben Sie Nachmieter angebracht, aber das geht nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Welchen Kandidaten er nimmt ist ihm überlassen, Pech für Sie, dass er der ab 01.04. ist.

PierreMira0910 30.01.2012 15:28

Ja wir haben aus dem Grund der Feuchtigkeit sowie der schimmelnden Matratzen gekündigt, eine 4 wöchige Frist hat er verstreichen lassen ohne eine Antwort. Nur eine kündigungsbestätigung. Kein Wort über die schimmelbildung.

Bladder Experte! 30.01.2012 15:29

Man könnte in keinem Fall, auch wenn es im Mietvertrag vereinbart wäre, dem Vermieter nun einen ganz bestimmten Nachmieter aufzwingen. Er entscheidet immer selbst über seinen Vertragspartner (Mieter).

Sie können ja früher ausziehen, müssten aber weiterhin die Miete zahlen.

PierreMira0910 30.01.2012 15:53

Ja gut, ich weiß das ich ihm niemand aufzwingen kann . Aber was kann ich machen in dem Fall der Schimmelbeildung der Matratzen machen?
Habe versucht die Sache freundlich, sachlich zu klären .

Forseti Experte! 30.01.2012 16:42

Sie brauchten einen Gutachter, vom Gericht bestellt, der bestätigt, dass die Schimmelbildung duch Baumängel verursacht wurde. Da ist es xMal preiswerter eine neue Matratze zu kaufen.

Bladder Experte! 30.01.2012 19:26

Nun, dann versuchen Sie es mit der Mietminderung nach § 536 BGB.
Je nach dem, wie der Wohnwert gegenüber dem Einzug gemindert ist, wird prozentual die Bruttomiete direkt bei der nächsten Mietzahlung gemindert.

Aber die Unterstützung durch mindestens einen Mieterverein ist zu empfehlen.
Der Mieter ist zwar für die Minderung beweispflichtig, aber ein Gutachter, der die Verursachung feststellen soll, kommt vom Vermieter, da dieser beweispflichtig ist, dass die Schimmelbildung durch den Mieter verursacht wurde/wird.

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