Forseti 30.01.2012 13:50
Warum wollen Sie denn den Vermieter sprechen? Sie haben beweisbar gekündigt, dazu benötigen Sie keine Antwort des Vermieters. Dann haben Sie Nachmieter angebracht, aber das geht nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Welchen Kandidaten er nimmt ist ihm überlassen, Pech für Sie, dass er der ab 01.04. ist.
PierreMira0910 30.01.2012 15:28
Ja wir haben aus dem Grund der Feuchtigkeit sowie der schimmelnden Matratzen gekündigt, eine 4 wöchige Frist hat er verstreichen lassen ohne eine Antwort. Nur eine kündigungsbestätigung. Kein Wort über die schimmelbildung.
Bladder 30.01.2012 15:29
Man könnte in keinem Fall, auch wenn es im Mietvertrag vereinbart wäre, dem Vermieter nun einen ganz bestimmten Nachmieter aufzwingen. Er entscheidet immer selbst über seinen Vertragspartner (Mieter).
Sie können ja früher ausziehen, müssten aber weiterhin die Miete zahlen.
PierreMira0910 30.01.2012 15:53
Ja gut, ich weiß das ich ihm niemand aufzwingen kann . Aber was kann ich machen in dem Fall der Schimmelbeildung der Matratzen machen?
Habe versucht die Sache freundlich, sachlich zu klären .
Forseti 30.01.2012 16:42
Sie brauchten einen Gutachter, vom Gericht bestellt, der bestätigt, dass die Schimmelbildung duch Baumängel verursacht wurde. Da ist es xMal preiswerter eine neue Matratze zu kaufen.
Bladder 30.01.2012 19:26
Nun, dann versuchen Sie es mit der Mietminderung nach § 536 BGB.
Je nach dem, wie der Wohnwert gegenüber dem Einzug gemindert ist, wird prozentual die Bruttomiete direkt bei der nächsten Mietzahlung gemindert.
Aber die Unterstützung durch mindestens einen Mieterverein ist zu empfehlen.
Der Mieter ist zwar für die Minderung beweispflichtig, aber ein Gutachter, der die Verursachung feststellen soll, kommt vom Vermieter, da dieser beweispflichtig ist, dass die Schimmelbildung durch den Mieter verursacht wurde/wird.