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hebeltier hat diese Frage gestellt
Hallo,

unser Mietvertrag erlaubt das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur, sofern niemand behindert wird. Eine Hausordnung existiert nicht. Nun haben wir eine Reinigungsfirma, die das Abstellen des Kinderwagens untersagt und damit droht, den Kinderwagen kostenpflichtig zu entsorgen, wenn dieser weiterhin im Hausflur abgestellt wird.

Nach meinem Rechtsempfinden ist das nicht möglich, vor allem da der Mietvertrag mir das Recht gestattet, den Kinderwagen abzustellen.

Gibt es dazu Erfahrungen? Wie soll ich vorgehen? Schreibe ich einen Brief an die Reinigungsfirma, dass ich das Recht habe, den Kinderwagen im Flur stehen zu lassen? An den Vermieter möchte ich mich ehrlich gesagt nicht wenden, weil der nie etwas erledigt, bzw. endlos dafür braucht. Ich möchte das lieber selbst in die Hand nehmen

2 Kommentare zu „Kinderwagen vs. Reinigungsfirma”

Berthelstal Experte! 25.02.2012 15:38

Das verbriefte Recht im Mietvertrag ist für Sie und den Vermieter bindend. Es kann nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
Wenn Sie darüberhinaus mit der Reinigungsfirma eine Übereinkunft bilden und die Interessen des Vermieters davon nicht berührt werden, ist das dann allein Ihr Brot.

hebeltier 26.02.2012 21:53

Also brauche ich mir um den Kinderwagen keine Sorgen zu machen?

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