Susanne
Vollkommen richtig. Der Vermieter hat den Leerstand zu tragen. Selbst beim Umlageschlüssel für Personen muss der Vermieter so rechnen, als sei die Wohnung an eine Person vermietet.
JohnnyE
Hallo Susanne!
Danke für die Antwort. Kann man das eigentlich irgendwo nachlesen? Ich würde nämlich gerne etwas in der Hand haben, wenn ich meinen Vermieter darauf ansprechen muss.
Schönes Wochenende,
JohnnyE
Susanne
Auch wenn eine Wohnung in einem Mietshaus leer steht, fallen Nebenkosten für diese Einheit an. Und diese muss der Hauseigentümer selber zahlen, urteilte das Amtsgericht Zwickau (Az.: 2 C 264/00). Denn dem Mieter dürfen wegen des Wohnungsleerstands, den er nicht verantworte, keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ausnahme: Rein verbrauchsabhängige Kosten wie etwa Wasser. Dort müssen Mieter ihren individuellen Verbrauch zahlen, allerdings nach einem Abschlag. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch in einer unbewohnten Wohnung Wasser entnommen wird. Das Amtsgericht Görlitz entschied in einem vergleichbaren Fall: Wird nach Wohnfläche abgerechnet, hat der Mieter keine Möglichkeit zu argumentieren, er habe keinen oder nur einen geringen Verbrauch gehabt. Genau das gelte bei einem Leerstand auch für den Vermieter. (1 C 1386/96) [/quote:721fb]
Quelle: http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_223.htm[/url:721fb]
und siehe hier:
[url:721fb]http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=16316_371[/url:721fb]
JohnnyE
Super! Da kann man ja echt was mit anfangen!
Vielen Dank!!!
Gruß,
JohnnyE