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Modernisierung und Bad, Badewanne und Fliesen
Der Mieter muss im Zuge der Modernisierung des Badezimmers die Entfernung der Speisekammer nicht dulden. Ebenso wenig den Austausch alter Steingutfliesen im Bad. (AG Berlin Mitte, Az. 4 C 263/99, aus: MM 7+8/00)
Die erstmalige Verlegung von Fliesen im Badzimmer stellt eine Modernisierung dar. (AG Gelsenkirchen, Az. 3 b C 600/98, aus: NZM 1999, S. 801)
Wird im Rahmen der Modernisierung die alte Badewanne große durch eine kleinere Badewanne ersetzt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Wiedereinbau einer großen Badewanne. (AG Berlin Schöneberg, Az. 16 C 541/99, aus: GE 2000, S. 1033)
Hat der Mieter mit Erlaubnis des Vermieters aus eigene Kosten ein Bad einbauen lassen, stellt der spätere Badeinbau durch den Vermieter keine Modernisierung dar, die vom Mieter geduldet werden muss. Und weil der Einbau durch den Mieter erst fünf Jahre zurückliegt, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Einbauten abgewohnt seien. (AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Az. 16 C 183/01)