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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne zur Untermiete in einer Wohnung mit der Vermieterin. Normalerweise gibt es keinerlei Probleme, jedoch erhebt sie jetzt mit der Kündigung nachträglich für die gesamte Mietdauer ein monatliches Putzgeld in Höhe von 18 Euro, da ich ihrer Meinung nach meinen Pflichten nicht nachgekommen bin.

Ist das rechtens? Darf ein Vermieter nachträglich Putzgeld erheben? Wie soll ich damit umgehen?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Gruß,
Philipp
Stichwörter: nachträgliches + putzgeld + berechnet

1 Kommentar zu „nachträgliches Putzgeld berechnet”

Susanne Experte!

Nein, das geht nicht!

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