dackelmoppel hat diese Frage gestellt
In meinem neuen Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer in einem uralten Haus mit Klo auf halber Treppe steht, dass ich die vorhandenen Möbel nicht verschieben, abbauen oder zwischenlagern darf. Die Eigentümerin lässt darüber nicht diskutieren, ist aber auch nie da bzw. wohnt außerhalb der Stadt. Ist die Klausel gesetzlich überhaupt haltbar? Die Möbel sind sehr groß und ziemlich hässlich, möglicherweise Anfang 2000er. Ich würde sie gerne abbauen und z.B. unter einem Podest lagern, das ich mir in das Zimmer bauen möchte, um darauf zu schlafen. So könnte ich eine trockene, saubere und sichere Lagerung der Möbel gewährleisten und müsste sie dann bei AUszug wieder aufbauen. Deshalb war ich über den Passus mit "verschieben verboten" doch sehr überrascht, als mir der Vertrag per Post zugestellt wurde. Es handelt sich nicht um einen Untermietvertrag, sondern um eine ganz normale Miete eines WG-Zimmers. Im Prinzip gibt es auch einen Keller, aber dieser ist, wie der Rest des Hauses, sehr ungepflegt und vernachlässigt. Dort die Möbel abzustellen, wäre vermutlich weniger schlau. Aber andere haben genau das offenbar gemacht. Das gesamte Haus wird an Studenten vermietet.
Daher meine Frage, ob solche Formulierungen in einem normalen Mietvertrag nicht ungültig sind?